Passagier- und Gepäckkontrollen nach § 5 Luftsicherheitsgesetz

Passagier- und Gepäckkontrollen nach § 5 Luftsicherheitsgesetz

Der Deutsche Schutz- und Wachdienst ist aktiv an der Sicherung des Luftverkehrs beteiligt. Wir überprüfen und durchsuchen im Auftrag der Luftsicherheitsbehörden Personen, mitgeführte Gegenstände und Gepäck mittels technischer Hilfsmittel wie Hand- und Torsonden und röntgengestützter Gepäckprüfanlagen.

Höflich, aber bestimmt, akribisch, aber nicht aufdringlich, setzen unsere Luftsicherheitskontrollkräfte Ihren Auftrag mit hoher Motivation und sozialer Kompetenz um.

Ready for Take-Off!

Deutscher Schutz- und Wachdienst
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