Passagier- und Gepäckkontrollen nach § 5 Luftsicherheitsgesetz
Der Deutsche Schutz- und Wachdienst ist aktiv an der Sicherung des Luftverkehrs beteiligt. Wir überprüfen und durchsuchen im Auftrag der Luftsicherheitsbehörden Personen, mitgeführte Gegenstände und Gepäck mittels technischer Hilfsmittel wie Hand- und Torsonden und röntgengestützter Gepäckprüfanlagen.
Höflich, aber bestimmt, akribisch, aber nicht aufdringlich, setzen unsere Luftsicherheitskontrollkräfte Ihren Auftrag mit hoher Motivation und sozialer Kompetenz um.
Ready for Take-Off!



