Sicherungsmaßnahmen der Luftfahrtunternehmen nach § 9 Luftsicherheitsgesetz

Sicherungsmaßnahmen der Luftfahrtunternehmen nach § 9 Luftsicherheitsgesetz

Der Deutsche Schutz- und Wachdienst unterstützt Luftfahrt- und Speditionsunternehmen bei Schutzmaßnahmen für die Sicherheit des Luftverkehrs. Abgestellte und geparkte Luftfahrzeuge werden durch uns so gesichert, dass weder unberechtigte Personen noch verdächtige Gegenstände in Ihr Luftfahrzeug verbracht werden können.

Luftfahrzeugdurchsuchungen und Kabinen-Checks werden von unseren Profis unauffällig und fachgerecht durchgeführt. Der Einsatz von Sprengstoffspürhunden stellt für uns kein logistisches Problem dar, da wir eine eigene Hundestaffel vorhalten.

Frachtkontrollsicherheitskräfte setzen wir bereits bei vielen namhaften Speditionen und Logistikunternehmen ein, die mit äußerster Sorgfalt Frachtgut auf verbotene Gegenstände inspizieren und im Bedarfsfall intervenieren.

Deutscher Schutz- und Wachdienst
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