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FM-Expertenwissen zum Umgang mit dem Coronavirus

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Fragen und Antworten rund um die Reinigung

Sollten alle Flächen zur Sicherheit vorbeugend desinfiziert werden?

Nein, eine vorsorgliche Desinfektion aller Flächen ist nicht notwendig. Die regelmäßige Reinigung unter Einsatz von Seifen zerstört die Coronaviren. Lediglich eine gezielte Desinfektion ist sinnvoll, beispielsweise der Hautkontaktflächen einer bestätigt infizierten Person. Niest oder hustet eine infizierte Person auf eine Oberfläche, können Coronaviren grundsätzlich dorthin gelangen und eine Zeit lang überleben. Verschiedene Studien nennen hierzu Zeiträume von drei Stunden bis zu neun Tagen. Bisher ist eine Übertragung über unbelebte Oberflächen allerdings nicht dokumentiert. Eine Übertragung auf eine weitere Person über Schmierinfektion erscheint dann möglich, wenn diese die Oberflächen und anschließend ihr Gesicht – insbesondere Mund, Nase oder Augen – berührt. Um Virusübertragungen über kontaminierte Oberflächen zu vermeiden, ist es wichtig, sich häufig die Hände zu waschen und sich möglichst nicht ins Gesicht zu fassen.

Ist eine gezielte Desinfektion erforderlich, empfiehlt sich eine Wischdesinfektion mit einem Flächendesinfek-tionsmittel mit mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit. Bei der Versorgung mit diesen Mitteln arbeitet Piepenbrock eng mit seinem Tochterunternehmen Planol zusammen, das über umfangreiche Erfahrung und Fachwissen in der Herstellung von Reinigungschemie verfügt. Kurze Abstimmungswege und schnelle Reaktionszeiten ermöglichen es, auch kurzfristige Bedarfe abzudecken. So hat Planol den Flächendesinfektionsreiniger Planosept zuletzt in großen Mengen produziert, auf den auch in der derzeit schwierigen Beschaffungslage zurückgegriffen werden kann. Bei der Durchführung der desinfizierenden Reinigung stehen Piepenbrock außerdem mehr als 100 Desinfektoren zur Verfügung, die über spezifisches Fachwissen verfügen.

Sollte bei der Flächendesinfektion das Wisch- oder Sprühverfahren angewendet werden?

Besser Wischen statt Sprühen: Beim Sprühen von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln ist eine vollständige Benetzung der Oberfläche nicht gewährleistet, sodass in der Regel sowieso nachgewischt werden muss. Außerdem gelangen die dabei entstehenden kleinen Tröpfchen auch in die Atemwege, was die Schleimhaut schädigt.

Das sollte man immer, aber insbesondere in der aktuellen Situation vermeiden! Die Sprühdesinfektion eignet sich vor allem zur schnellen Desinfektion kleiner, schwer erreichbarer Flächen oder zur gezielten Desinfektion nach Kontakt mit Körperflüssigkeiten.

Sind besondere Schutzmaßnahmen bei allgemeinen Reinigungsarbeiten im Zusammenhang mit COVID-19 erforderlich?

Nein, bei der regulären Gebäudereinigung ist auch in Zeiten von COVID-19 keine besondere Schutzkleidung wie Mund-Nasen-Masken erforderlich, sofern keine Maskenpflicht besteht und die geltenden Abstandregeln eingehalten werden. Die generellen persönlichen Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise das Tragen von Schutzhandschuhen, gelten natürlich weiterhin. Über die Überlebensfähigkeit des Erregers SARS-CoV-2 auf unbelebten Oberflächen gibt es unterschiedliche Meinungen.

Laut des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist eine Übertragung auf den Menschen über unbelebte Oberflächen bisher nicht dokumentiert. Dennoch sollte eine zielgerichtete desinfizierende Reinigung erst drei Stunden nach dem letzten Aufenthalt eines Infizierten begonnen werden. Auch dann ist das Tragen von speziellen Schutzanzügen nach derzeitigem Informationsstand nicht notwendig. Regelmäßiges und richtiges Händewaschen gilt auch hier als grundlegende und ausreichende vorbeugende Maßnahme. Anders sieht es aus bei Reinigungsarbeiten im Gesundheitsbereich aus, da hier andere Voraussetzungen gelten.

Sollten Einmalhandschuhe oder Mehrweghandschuhe bei der Reinigung benutzt werden?

Grundsätzlich sollten bei der Reinigung Mehrweghandschuhe (z. B. Nitril) zum Einsatz kommen. Diese müssen allerdings nach der Anwendung mit Händedesinfektionsmittel desinfiziert werden.

In Ausnahmefällen können auch Nitrileinweghandschuhe verwendet werden. Generell müssen die Handschuhe bei der Durchführung von Reinigungsarbeiten mindestens Schutzkategorie III entsprechen.

Sind Einmalhandtücher besser als Stoffhandtuchrollen?

Stoffhandtuchrollen sind laut RKI ebenso zulässig wie Papierhandtücher. Vorausgesetzt, sie werden über sogenannte retraktive Spender bereitgestellt. Diese gewährleisten, dass ein Handtuch beziehungsweise ein Abschnitt nicht durch mehrere Personen benutzt werden kann

– da sie das benutzte Stück der Handtuchrolle automatisch einziehen. Mit Hilfe eines Zweikammernsystems im Inneren der Spender wird das gebrauchte Stück Stoff dabei zudem von der frischen Rolle getrennt.

Sie haben Fragen rund um das Thema Gebäudereinigung in der COVID-19-Pandemie? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

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