Prüfung von Lichtbogenschweißgeräten
Lichtbogenschweißgeräte werden auf Baustellen und in Werkstätten eingesetzt, beispielsweise im Stahlbau, im Maschinenbau sowie bei der Herstellung von Großgeräten, Brückenteilen und Rohren. Die Energie eines elektrischen Lichtbogens sorgt dabei für die nötige Wärme, um das zu verschweißende Material aufzuschmelzen. Aufgrund des zum Betrieb benötigten hohen elektrischen Stroms gehen von Lichtbogenschweißgeräten besondere Gefahren aus. Um die Sicherheit der Anwender zu gewährleisten, sind alle Unternehmen, die Lichtbogenschweißgeräte einsetzen, verpflichtet, diese regelmäßig prüfen zu lassen. Piepenbrock führt die Prüfung Ihrer Lichtbogenschweißgeräte nach VDE 0544-4 zuverlässig aus. Auf diese Weise sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, erfüllen die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und reduzieren das Risiko von Sachschäden.
Vertrauen Sie bei der Prüfung Ihrer Schweißgeräte auf einen professionellen Partner. Nehmen Sie gleich Kontakt auf:
Sicherheit am Arbeitsplatz für Ihre Mitarbeiter
Bei Mängeln an elektrischen Schweißgeräten besteht eine erhöhte Gefahr für Brände und Unfälle. Um Sach- und insbesondere Personenschäden zu vermeiden, ist die ordnungsgemäße Prüfung aller Lichtbogenschweißgeräte Pflicht. Piepenbrock unterstützt Sie dabei gern. Unsere erfahrenen Prüftechniker untersuchen und dokumentieren den einwandfreien Zustand Ihrer elektrischen Betriebsmittel.
Bei der Betriebsmittelprüfung von Lichtbogenschweißeinrichtungen kommen bei Piepenbrock nur ausgebildete Elektriker zum Einsatz. Diese prüfen Ihre Schweißgeräte fachgerecht nach VDE 0544-4. Nach Abschluss der Prüfungen stellen wir Ihnen eine rechtssichere Dokumentation der Prüfergebnisse zur Verfügung.
Piepenbrock übernimmt die Schweißgeräteprüfung für Sie!
Sie möchten bei allen Prüfservices auf Nummer sicher gehen? Dann ist Piepenbrock Ihr kompetenter Ansprechpartner. Neben der Schweißgeräteprüfung bieten wir Ihnen auch die Prüfung von kraftbetätigten Türen, Fenstern und Toren, Schultafelprüfungen und Elektroprüfungen nach DGUV Vorschrift 3. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf:
Unsere Prüfleistungen für Sie
Bei der fachkundigen Prüfung Ihrer Lichtbogenschweißeinrichtungen gemäß VDE 0544-4 und Betriebssicherheitsverordnung sind wir Ihr kompetenter Partner. Ob Lichtbogenhandschweißen, Plasmaschweißen, Metallschutzgasschweißen (MIG/MAG), Unterpulverschweißen oder Wolframschutzgasschweißen (Wolfram-Inert-Gas-Verfahren/WIG) – unsere Prüftechniker sind für die speziellen Anforderungen in der Lichtbogenschweißgeräteprüfung ausgebildet und übernehmen für Sie die Prüfung.
Diese beinhaltet:
- eine Sichtprüfung nach Einsatzbedingungen und Angaben des Herstellers,
- eine Messung der Durchgängigkeit des Schutzleiterstromkreis,
- alle erforderlichen Messungen des Isolationswiderstandes,
- die Messung der Berührungsströme und des Schutzleiterstroms,
- die Messung der Leerlaufspannung,
- und eine Funktionsprüfung.
Wie oft müssen Lichtbogenschweißgeräte geprüft werden?
Lichtbogenschweißgeräte sollten vierteljährlich einer Sichtprüfung und mindestens alle zwölf Monate einer kompletten Prüfung durch einen ausgebildeten Prüftechniker unterzogen werden. Defekte Geräte werden mit einem roten „Gesperrt – Prüfung nicht bestanden“-Aufkleber versehen und je nach Kundenwunsch durch unser Piepenbrock-Prüfpersonal aussortiert. Werden alle Prüfpunkte bestanden, erhält das Schweißgerät ein Prüfsiegel, auf dem die nächste Untersuchung vermerkt ist.
Ihre Vorteile mit Prüfservices von Piepenbrock
Vertrauen Sie auf professionelle Prüfservices von Piepenbrock und profitieren Sie von individueller Beratung und umfassendem Know-how. Wir sind bundesweit im Einsatz, dokumentieren unsere Ergebnisse rechtssicher und arbeiten ausschließlich mit ausgebildeten Elektrofachkräften.
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