Energieaudit von Piepenbrock

Alle Potenziale aufgedeckt

Möchten Sie wissen, wie Sie Energie und Energiekosten einsparen? Ein erster Schritt: Energieaudits. Energieaudits und -zertifizierungen sind elementar für ein professionelles Energiemanagement. In bestimmten Fällen sind sie sogar gesetzliche Pflicht:

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet deutsche Unternehmen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind,

  • ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen,
  • ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einzusetzen oder
  • ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einzuführen.

Sie sind verpflichtet, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen oder ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einzusetzen oder überlegen es auch einfach so? Lassen Sie sich dabei von uns beraten! Unsere Experten informieren Sie umfassend und begleiten Sie bei Ihrem Vorhaben. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

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Ihre Vorteile

Unsere Erfolgsfaktoren bei Energieaudits und Energiemanagementsystemen

Umweltfreundlich – Kundenvorteile

Wie Sie systematisch Energie einsparen, zeigen Ihnen unsere Energiemanager. Sie erhalten von uns konkrete Vorschläge, wie Sie Ihren Energieverbrauch reduzieren. Setzen Sie unsere Maßnahmen um, verringern Sie Ihre Emissionen. So sparen Sie nicht nur…

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Wie Sie systematisch Energie einsparen, zeigen Ihnen unsere Energiemanager. Sie erhalten von uns konkrete Vorschläge, wie Sie Ihren Energieverbrauch reduzieren. Setzen Sie unsere Maßnahmen um, verringern Sie Ihre Emissionen. So sparen Sie nicht nur Kosten, sondern tun auch etwas für den Umweltschutz.

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Zertifizierte Qualität – Kundenvorteile

Unsere Auditoren vom Energiemanagement sind nach EN 16247/ISO 50002 zertifiziert. Mit ihnen gelingen Ihre Audits und Ihre Zertifizierung.

Unsere Auditoren vom Energiemanagement sind nach EN 16247/ISO 50002 zertifiziert. Mit ihnen gelingen Ihre Audits und Ihre Zertifizierung.

Verantwortungsvoll – Kundenvorteile

Sie sind nach der EU-Definition kein kleines oder mittleres Unternehmen (Nicht-KMU)? Dann sind Sie gesetzlich zu Folgendem verpflichtet:

  • Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder
  • Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder
  • ein Umweltmanagementsystem…

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Sie sind nach der EU-Definition kein kleines oder mittleres Unternehmen (Nicht-KMU)? Dann sind Sie gesetzlich zu Folgendem verpflichtet:

  • Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder
  • Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder
  • ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einzuführen

Kommen Sie Ihrer Pflicht nicht nach, kann die BAFA Ihnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Pflicht erfüllen.

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Erfolgsgeschichten

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Erst wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch. Das schaffen wir nur gemeinsam. Wie wir das umsetzen? Das zeigen wir Ihnen mit einem Blick hinter die Kulissen. Machen Sie sich ein eigenes Bild von unserer Arbeit bei den Kunden vor Ort. Lesen Sie einfach unsere Erfolgsgeschichten!

Referenzen, die sich sehen lassen können

Was Sie bei einem Energieaudit oder Energiemanagementsystem erwartet

Wissen Sie schon, ob Sie zum Energieaudit gesetzlich verpflichtet sind? Aber auch wenn nicht, gibt es viele Argumente, warum die Durchführung eines Energieaudits sinnvoll ist: Steigende Energiepreise, CO2-Emissionen reduzieren, Prozesse optimieren – es wird Zeit, die Ressourcen noch mehr zu schonen als bisher. Wir zeigen Ihnen, wie Sie effizienter mit Energie umgehen. Hierfür bieten wir Ihnen:

  • Energieaudits nach EN 16247-1
  • interne Audits nach ISO 50001
  • Zertifizierung nach ISO 50001
  • Nachhaltigkeitszertifizierung nach GEFMA 160
  • Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach EnEV §12
  • Fördermöglichkeiten

Sie haben Fragen zum Energiemanagement?

Ihr zentraler Ansprechpartner

Atahan Cigdemir
Niederlassungsleiter Anlagen- und Energiemanagement
Tel.: +49 541 5841-634

Anfrage senden
seitliches Portraitbild von Herrn Cigdemir mit dunklen Haaren, Bart, dunklem Sakko und weißem Hemd

Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 müssen Sie alle vier Jahre durchführen lassen. Die Auditoren überprüfen dabei systematisch Ihre Anlagen, Ihren Energieverbrauch und Energieeinsatz. So ermitteln sie den Status quo Ihres Energiemanagements.

Das Audit zeigt auf, wie Sie Ihre Energieeffizienz verbessern. Die Auditoren bewerten bestimmte Maßnahmen. Dafür führen sie Investitions- und Wirtschaftlichkeits-Berechnungen durch. Damit können Sie beurteilen, welche Investitionen sich in welchem Zeitraum lohnen.

Laut der Europäischen Norm DIN EN 16247-1 müssen Sie bei einem Energieaudit mindestens 90 Prozent aller Ihrer Verbräuche erfassen. Hierzu zählen Kraftstoff-, Wärme- und Stromverbräuche. Die Ergebnisse des Audits können Sie in Ihre Entscheidungen über Investitionen einbeziehen. So verbessern Sie Ihre Energieeffizienz und sparen zusätzlich noch Kosten.

Der Auditprozess nach DIN EN 16247-1 gliedert sich in sieben Abschnitte:

1. Erster Kontakt
Unser Energieauditor klärt mit Ihnen die Rahmenbedingungen der Beratung.

2. Auftakt-Besprechung
Gemeinsam erörtern Sie die nächsten Maßnahmen. So vereinbaren wir beispielsweise, welche Daten wir von Ihnen benötigen. Ebenso besprechen wir gemeinsam, wie wir messen und das Energieaudit insgesamt durchführen.

3. Datenerfassung
Unser Energieauditor erfasst die Informationen und Daten Ihrer energieverbrauchenden Systeme, Prozesse und Einrichtungen.

4. Außeneinsatz
Danach begeht er Ihre Objekte, um gegebenenfalls zusätzliche Daten zu ermitteln. Er betrachtet dabei auch das Nutzerverhalten Ihrer Mitarbeiter und wie sich dieses auf den Energieverbrauch Ihres Unternehmens auswirkt.

5. Analyse
Unser Energieauditor stellt die Ist-Situation übersichtlich dar und zeigt Ihnen, wo und wie Sie die Energieeffizienz Ihres Unternehmens verbessern können.

6. Berichtswesen
Wurde das Energieaudit durchgeführt, fasst unser Experte in einem Abschlussbericht alle Ergebnisse des Audits zusammen und erläutert, wie Sie Ihre Energieeffizienz steigern. Darin schlägt er auch vor, wie Sie bestimmte Maßnahmen umsetzen und was Sie dadurch einsparen können.

7. Abschluss-Besprechung
Unser Energieauditor präsentiert Ihnen die Ergebnisse des Audits, beantwortet Ihre Rückfragen und übergibt Ihnen den Bericht.

Unsere Mitarbeiter sind auf das Energiemanagement spezialisiert. Sie gehören zu den registrierten Energie-Auditoren des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wir unterstützen Sie dabei, Ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Selbst wenn Ihr Unternehmen unter die Definition „Nicht-KMU“ fällt, lohnt sich ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1. Gerne beraten wir Sie zu den Einspar-Potenzialen Ihres Unternehmens.

Energiemanagementsystem nach ISO 50001

Das Energiemanagementsystem nach ISO 50001 ist umfassender als das Energieaudit nach DIN EN 16247-1. Das Ziel: den aktuellen Energieeinsatz transparent machen und die Energiekosten senken. Dabei steuert das Energiemanagementsystem kontinuierlich alle Planungsprozesse, Messungen, Kontrollen und Verbesserungs-Maßnahmen. So optimieren Sie die Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen – dauerhaft.

Mit einem Energiemanagementsystem nach ISO 50001 erfassen Sie die Verbräuche in Ihrem Betrieb. Welche genau, entscheiden Sie. Es lässt sich auch mit weiteren Normen der ISO-Familie verknüpfen, wie zum Beispiel mit der Umweltmanagementnorm ISO 14001. Es ist ein kontinuierlicher Prozess – abgestimmt auf die strategischen und operativen Ziele Ihres Unternehmens. Der Vorteil: So beschäftigen sich alle Beteiligten mit Ihren Zielen und tragen dazu bei, Ihre betriebliche Energiebilanz zu verbessern.

Alle drei Jahre rezertifiziert eine akkreditierte Person Ihr Energiemanagement.

Lohnt sich für Sie ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001? Das finden wir gemeinsam heraus. Unsere zertifizierten Energiemanager beraten Sie gerne!

An einem systematischen Energiemanagement führt kein Weg vorbei

Ihr Unternehmen ist ein Nicht-KMU? Dann sind Sie zu einem professionellen Energiemanagement verpflichtet. Kümmern Sie sich jetzt um Energieaudits nach DIN EN 16247-1, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS. Andernfalls verhängt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro. Und das wollen Sie bestimmt nicht.

Die Vorgaben des Energiedienstleistungsgesetzes betreffen alle Gewerbe, die nach der Definition der Europäischen Union keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind. Doch wann gilt ein Unternehmen als Nicht-KMU?

Ihr Unternehmen ist dann keine KMU, wenn Sie

  • mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen oder
  • mehr als 50 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften und
  • eine Bilanzsumme von über 43 Millionen Euro aufweisen.

Aber selbst wenn Ihr Unternehmen als KMU durchgeht, lohnt es sich für Sie, Ihre Energieverbräuche unter die Lupe zu nehmen. Denn häufig verursacht der Energiebedarf hohe Kosten. Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist gut, um Energie und Kosten einzusparen. Unsere geprüften Energieauditoren helfen Ihnen, effizienter mit Ihren Ressourcen umzugehen.

Haben Sie Fragen zum Energieaudit oder Energiemanagementsystem? Oder hätten Sie gerne mehr Informationen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf! Wir sind gerne für Sie da.

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Unsere Dienstleistungen sind nicht alles. Wir haben noch mehr zu bieten. Ob Fachbeiträge, nachhaltige Aktionen, Tipps oder Mitarbeiter-Geschichten – in unserem Blog erhalten Sie spannende Einblicke in unsere Piepenbrock Welt. Schauen Sie mal rein!

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