In welchen Abständen müssen elektrische Betriebsmittel nach DGUV V3 geprüft werden?

Umfassender Arbeitsschutz bewahrt Personen und Sachgegenstände vor ernstem Schaden. Darum gibt es strenge Sicherheitsvorschriften, an die sich Unternehmen halten müssen. Dazu gehören auch die Prüfungen von technischen Anlagen, Einrichtungen und Werkzeugen. In der DGUV V3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind die regelmäßigen Kontrollen und Fristen aller elektrischen Betriebsmittel klar festgelegt. Man unterscheidet zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln.

Steht, wo’s steht: ortsfeste Betriebsmittel

„Ortsfeste elektrische Anlagen sind solche, die wegen ihrer Masse oder mechanischen Befestigung nicht bewegt werden können. Oder solche, die während der Einschaltung an den Ort gebunden sind, an dem sie benutzt werden“, sagt Hendrik Varelmann, Leiter Technisches Management Instandhaltung bei Piepenbrock. Hierzu gehören auch diejenigen, die vorübergehend fest angebracht werden können und über bewegliche Leitungen angeschlossen sind.

 

Das können sein: Hausinstallationen, Produktionsstraßen, Werkzeugmaschinen und Elektroverteilungen. Der Unternehmer legt diese Prüffristen anhand seiner Beurteilung einer Gefährdung fest. „Laut DGUV V3 dürfen nicht mehr als vier Jahre zwischen den Kontrollen liegen und nur eine geschulte Elektrofachkraft darf diese vornehmen“, sagt Varelmann.

 

Mal hier, mal da: ortsveränderliche Betriebsmittel

Die ortsveränderlichen Betriebsmittel sind alle Geräte, die während ihres Einsatzes leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Strom angeschlossen sind. Das sind in Büroräumen beispielsweise Drucker, Computer, Ladekabel, Netzgeräte, aber auch Wasserkocher und Kaffeemaschinen. Eine Prüfung dieser Geräte sollte alle 24 Monate stattfinden, wenn die Fehlerquote von 2,0 bei der vorherigen Prüfung nicht überschritten wurde.

 

Sonst müssen jährliche Kontrollen durchgeführt werden. In Werkstätten sind es beispielsweise handgeführte Elektrowerkzeuge, Kabeltrommeln, Sauger und Verlängerungskabel. Varelmann erklärt, dass es hier auf die Bedingungen im Betrieb und in der Umgebung ankommt. Werden Betriebsmittel stark beansprucht, müssen sie im Abstand von drei Monaten geprüft werden. Das gilt besonders auf Baustellen.

 

Sie möchten ganz genau wissen, wie wir nach DGUV V3 prüfen? Gerne erklären wir Ihnen dazu mehr.

Themen: Betriebsmittelprüfungen, DGUV-Prüfungen, Prüfservice