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Tariflohnerhöhung in der Gebäudereinigung 2024
Kontakt: Katharina Adam Datum: 22 Februar 2024 Lesedauer: 2 Minuten Kategorien: Arbeitswelt Themen: Gebäudereinigung, Personal, Tariferhöhung
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Seit dem 1. Januar 2024 erhalten Beschäftigte im Gebäudereiniger-Tarif einen höheren Branchenmindestlohn – und damit die zweite Anpassung innerhalb von eineinhalb Jahren. Rund 700.000 Mitarbeiter profitieren von der Tariferhöhung in der Gebäudereinigung, die als beschäftigungsstärkstes Handwerk Deutschlands gilt.
Anfang Juni 2022 einigten sich die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) auf einen neuen Tarifvertrag in zwei Stufen. Nach der ersten Anpassung zum Oktober 2022 erhalten Beschäftigte der Lohngruppe 1 der Gebäudereinigung seit dem Jahreswechsel 2023 auf 2024 einen Branchenmindestlohn von 13,50 Euro statt 13 Euro.
Der zweite Branchenmindestlohn für Fachkräfte sowie für Beschäftigte in der Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) ist von 16,20 Euro auf 16,70 Euro gestiegen. Die Branchenmindestlöhne gelten bis zum Jahresende 2024 – neue Tarifgespräche zwischen der Gewerkschaft IG BAU und dem BIV sind bereits angekündigt.
Für wen gilt der Tarifvertrag Gebäudereinigung?
Der Tarifvertrag Gebäudereinigung gilt für gewerblich Beschäftigte dieser Branche in Deutschland. Dazu zählen versicherungspflichtige Arbeitnehmer einschließlich derjenigen, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben, sowie Auszubildende.
Die Aufgabenbereiche sind vielseitig – die Reinigung von Innen- und Außenbauteilen, Verkehrsmitteln und Freiflächen zählt ebenso dazu wie Dekontaminationsmaßnahmen. Betrieblich gilt der Tarifvertrag für jene Unternehmen, die Tätigkeiten ausüben, die der Gebäudereinigung zugerechnet werden.
Welche Lohngruppen gibt es in der Gebäudereinigung?
Ob Innen- und Unterhaltsreinigung, Bauschlussreinigung oder Glas- und Fassadenreinigung: Beschäftigte in der Gebäudereinigung werden nach ihrer überwiegenden Tätigkeit in eine von acht Lohngruppen eingruppiert. Neben Lohngruppe 1 bis 4 gibt es die Abstufungen 6 bis 9. Zur Lohngruppe 1 zählen ungelernte Arbeitskräfte, die sich um die Innen- und Unterhaltsreinigung sowie die Verkehrsmittelreinigung kümmern – darunter fällt unter anderem die Reinigung von technischen Anlagen oder Büros, die Beseitigung von Produktionsgegenständen und der Winterdienst.
Von diesen Aufgaben grenzt sich die Innen- und Unterhaltsreinigung in Lohngruppe 2 ab: Einsatzorte sind hier unter anderem OPs, Isolierräume oder bestimmte Krankenstationen. Arbeitnehmer aus der Glas- und Fassadenreinigung finden sich hingegeben in Gruppe 6 wieder. Bei der Zuordnung geht es neben dem Aufgabenbereich auch um die Qualifikation: So fallen in die Lohngruppe 7 Tätigkeiten, für die Beschäftigte eine dreijährige Berufsausbildung absolviert haben. Der höchsten Gruppe 9 werden Fachvorarbeitende in der Glas- und Außenreinigung zugeordnet.
Wie viel verdient eine Reinigungskraft 2024?
Wie viel eine Reinigungskraft verdient, hängt von ihrer Lohngruppe und ihrer Qualifikation ab – je höher die Eingruppierung, desto höher ist der festgelegte Mindestlohn pro Stunde. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Branchenmindestlohn (Lohngruppe 1) in der Gebäudereinigung 13,50 Euro pro Stunde.
Damit liegt er im Bereich der Einstiegslöhne für ungelernte Arbeitskräfte mit rund neun Prozent weiter deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde. Beschäftigte der Lohngruppe 4 hingegegen bekommen einen Stundenlohn von 15,16 Euro. Und Fachvorarbeitende in der Glas- und Außenreinigung (Gruppe 9) verdienen 20,14 Euro pro Stunde.
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4 Kommentare
Ramona Steindorf
16. August 2024 um 14:03
Eine Putzfrau sollte nach Ihren Leistungen bezahlt werden. Es gibt Putzfrauen, die mit Leib und Seele sauber machen und die anderen, die den Dreck nicht sehen aber schnell Feierabend machen. Und diese erhalten den gleichen Stundenlohn. ,Außerdem ist die vorgesehene Zeit für das Putzen wenn es ordentlich sein soll viel zu kurz.
Mandy Olenberg
10. Oktober 2024 um 11:47
Es sollte Leistungsorientiert bezahlt werden. Der Druck der Arbeitgeber steigt stetig- die Arbeitnehmer sind zu locker mit Krankmeldungen und passt ihnen etwas nicht sind sie wochenlang krank geschrieben das für den Arbeitgeber wieder Probleme aufweist. Auch sollte der Arbeitgeber mehr geschützt werden. Der Arbeitgeber hat in Deutschland immer das nachsehen, da die Ärzte auch teilweise den ganzen Monat krankschreiben.
Corina Friedrich
27. Januar 2025 um 6:06
Hallo
Wieso wird ab Jan.2025 nicht der Tarifliche Lohn gezahlt von 14.25??In den neuen Verträgen stehen die 13,50???Es wurde doch überall gesagt, das es steigt, und ab 2026 nochmal um 75 Cent. Wieso kommt das nicht bei uns an?
Katharina Adam
31. Januar 2025 um 12:14
Hallo Frau Friedrich,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Im November 2024 einigten sich die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) auf einen neuen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren.
Bisher fehlte allerdings die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages. Da wir gemäß Arbeitsvertragsbedingungen die allgemeinverbindlichen Tarifverträge anwenden, haben wir im Januar 2025 keine Tarifanpassung vorgenommen.
Das ändert sich nun: Ab dem 1. Februar sind die Branchenmindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk allgemeinverbindlich. Sie gelten bundesweit für alle gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung.
Ab diesem Stichtag werden auch die Stundenlöhne unserer Mitarbeiter in Entgeltgruppe 1 automatisch von 13,50 Euro auf 14,25 Euro angepasst.
Wir hoffen, diese Informationen helfen Ihnen weiter!
Freundliche Grüße
Ihr Piepenbrock Redaktions-Team