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Wie geht’s weiter mit der Leiter?

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Wie geht’s weiter mit der Leiter?

Leitern kommen in der Gebäudereinigung und der Fassaden- oder Fensterreinigung häufig zum Einsatz. Ihre sichere Verwendung regeln die Technischen Regeln für Betriebssicherheit zur Verwendung von Leitern, kurz TRBS 2121-2. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichte unlängst eine überarbeitete Fassung. Neu geregelt ist darin unter anderem, dass bestimmte Ausnahmeregelungen – beispielsweise für die Gebäudereinigung – nicht mehr gelten, und in erster Linie Leitern mit Stufen eingesetzt werden sollen. Horst Keen, Leiter des Technischen Managements bei Piepenbrock, stellt die wesentlichen Änderungen der TRBS 2121-2 vor.

„Die Sicherheit unserer Mitarbeiter steht an erster Stelle“, macht Keen deutlich. „Wir beschäftigen uns deshalb intensiv mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit und deren Umsetzung.“ Dazu gehört auch das Mitwirken in Arbeitsgruppen, beispielsweise im Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks(BIV).

„Hier haben wir eine Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung für die Gebäudereinigung erarbeitet, um die Umsetzung der Änderungen der TRBS 2121-2 im Arbeitsalltag zu erleichtern“, so der Leiter des Technischen Managements.

Wann dürfen Leitern eingesetzt werden und wann nicht?

Laut BMAS sollte vor einem Einsatz von Leitern grundsätzlich geprüft werden, ob nicht ein sichereres Arbeitsmittel verwendet werden kann. „Als sicherer gelten Stangensysteme, Gerüste oder Hubarbeitsbühnen. Sie bieten mehr Bewegungsfreiheit und einen sicheren Stand. Außerdem lassen sich Arbeitsmaterialien abstellen“, erläutert Keen. Um hoch gelegene Arbeitsplätze zu erreichen und zu verlassen, sind Leitern nur dann zulässig, wenn der Arbeitsplatz nicht mehr als fünf Meter hoch ist und der Einsatz von Gerüsten oder Hubarbeitsbühnen nicht verhältnismäßig ist. Wichtig ist zudem, dass Zugang und Abgang jederzeit sicher möglich sind. Daraus folgt, dass vor der Verwendung einer Leiter eine genaue Prüfung der Gegebenheiten erfolgen muss.

Nur noch in Ausnahmefällen ist der Leiterneinsatz unkritisch: „Benutzen die Mitarbeiter eine Leiter als Verkehrsweg nur sehr selten, um einen Arbeitsplatz zu erreichen, kann der zu überwindende Höhenunterschied auch mehr als fünf Meter betragen“, so Horst Keen. Als Arbeitsplatz zum Beispiel in der Fensterreinigung darf eine Leiter nur auf einer Standhöhe bis zu zwei Meter eingesetzt werden, sofern andere, sicherere Arbeitsmittel nicht eingesetzt werden können – für kurze Arbeiten von maximal zwei Stunden pro Arbeitsschicht darf die Standhöhe bis zu fünf Meter betragen. Die Leitern müssen zudem über Stufen verfügen. „Es muss sichergestellt sein, dass die Mitarbeiter mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Podest stehen“, erläutert Keen und führt weiter aus: „Sprossen-Leitern sind nur in besonders begründeten Ausnahmen erlaubt, wie bei Arbeiten in engen Schächten.“

Sie möchten Ihre Leitern auf Betriebssicherheit prüfen lassen? Der Piepenbrock-Prüfservice unterstützt Sie gerne. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf!

Ein Kommentar

Lucy

20. April 2021 um 23:00

Die Regelung mit der maximalen Höhe für das Verwenden einer Leiter ist absolut sinnvoll und sollte in jedem Fall eingehalten werden. Zwar haben wir für unser niedriges Gebäude kein Höhenproblem, welches für die Glasreinigung der Fenster berücksichtigt werden müsste, jedoch waren wir sehr erfreut, diese Aufgabe den Profis überlassen zu haben. Wir sind äußerst dankbar, regelmäßig auf die herausragende Leistung der Firma für Gebäudereinigung zählen zu können.

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