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Für saubere und sichere Arbeitsplätze
Kontakt: Lena Severiens Datum: 4 Mai 2020 Lesedauer: 2 Minuten Kategorien: Kompetenz Themen: Covid-19, Gebäudereinigung, Hygiene
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Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) enthält besondere Arbeitsschutzmaßnahmen mit dem Ziel, Beschäftigte und die Gesamtbevölkerung zu schützen und ihre Gesundheit langfristig zu sichern. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) haben die Inhalte mit Blick auf die Gebäudereinigung konkretisiert – für hygienisch saubere Gebäude und einen verbesserten Pandemie-Arbeitsschutz für Reinigungskräfte und Nutzer.
Arbeitsplatzgestaltung, Infektionsschutz oder Reinigung – die technischen, organisatorischen und personenbezogenen Arbeitsschutzmaßnahmen des BMAS sollen dazu beitragen, Infektionsketten zu unterbrechen und möglichst dauerhaft flache Infektionskurven zu erreichen, während die wirtschaftliche Aktivität wiederhergestellt wird.
Die Reinigung nimmt hier einen besonderen Stellenwert ein, denn nur in einer hygienisch einwandfreien Umgebung ist ein sicheres Arbeiten, Lernen und Leben möglich.
Sauber bleiben heißt gesund bleiben
Die Konkretisierung durch BG BAU und BIV gibt hierfür wichtige Hinweise. So empfiehlt sie die mindestens nutzungstägliche Reinigung von Räumen und Oberflächen und die Erhöhung von Reinigungsintervallen. Werden die Räume also täglich benutzt, sollten sie auch täglich gereinigt werden. Das gilt vor allem für Sanitäreinrichtungen und Gemeinschaftsräume. Insbesondere Handkontaktflächen wie Türklinken, Schalter, Handläufe, Telefone oder Tische sollten ebenfalls mindestens nutzungstäglich, bei hohem Personenaufkommen auch deutlich häufiger gereinigt werden. Waren Büro- oder andere Betriebsräume vorübergehend geschlossen, empfiehlt das Papier vor Wiederinbetriebnahme eine gründliche Reinigung durchzuführen. „In unseren Reinigungsempfehlungen während der Pandemie und zur Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs haben wir entsprechende Maßnahmen bereits Mitte April für unsere Kunden detailliert aufgeschlüsselt“, sagt Horst Keen, Leiter Technisches Management Facility Service bei Piepenbrock.
„Es freut uns daher sehr, dass BG BAU und BIV in der jetzt veröffentlichten Konkretisierung viele unserer Empfehlungen bestätigen.“ Auch zum Thema Schutzausrüstung und Masken gibt die Konkretisierung Hilfestellung: Außerhalb von Gesundheitseinrichtungen sind Mund-Nasen-Bedeckungen in der Regel nur dann notwendig, wenn der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden können – sofern keine generelle Maskenpflicht besteht. Wie in anderen Bereichen gilt auch bei Reinigungsarbeiten die Abstandregel von 1,5 bzw. 2 Meter zu anderen Personen. „Sauberkeit und Hygiene waren selten so wichtig wie in der aktuellen Situation“, beschreibt Horst Keen. „In vielen Gebäuden wurde die Reinigungshäufigkeit vor der Krise stark herabgesetzt. Das ist jetzt keine Option mehr. Um die Pandemie langfristig einzudämmen, ist die professionelle, regelmäßige Gebäudereinigung ein wesentlicher Baustein“, betont der Gebäudereinigermeister.
Hygienekonzept für alle Unternehmen
Die Reinigung stellt auch einen wesentlichen Baustein jedes Hygienekonzepts dar. „Aus dem Beschluss der Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. April 2020 geht hervor, dass jedes Unternehmen in Deutschland ein solches Konzept umsetzen muss“, sagt Arnulf Piepenbrock, Geschäftsführender Gesellschafter der gleichnamigen Unternehmensgruppe.
„Das bringt vielfältige Herausforderungen mit sich. Wir beraten und unterstützen unsere Kunden in puncto Reinigung natürlich umfassend bei der Erstellung und Umsetzung. Gemeinsam schaffen wir so beste Voraussetzungen für gesunde, sichere Arbeitsplätze und die Unterbrechung von Infektionsketten“, so Piepenbrock.
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Ein Kommentar
daniel.beier809@gmail.com
24. Juli 2021 um 11:07
Gerade in der Zeit der Pandemie stand unser Unternehmen natürlich vor erheblichen Herausforderungen. Eine davon war, die Hygiene sicherzustellen uns somit unsere Mitarbeiter zu schützen. Glücklicherweise arbeiten wir mit einer Gebäudereinigung zusammen, die uns da gut unterstützt hat.