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Reinigung in der Corona-Krise – heute systemrelevant und morgen irrelevant?
Kontakt: Lena Severiens Datum: 22 April 2020 Lesedauer: 8 Minuten Kategorien: Kompetenz Themen: Covid-19, Gebäudereinigung
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Wie können Betriebe einen gesunden Arbeitsplatz sicherstellen? Und welche Maßnahmen sind in der Gebäudereinigung während und nach der Pandemie sinnvoll und notwendig?
Von David Jung
Die Corona-Pandemie hat uns in einen Ausnahmezustand mit noch nicht absehbaren Folgen für Privatleben und Wirtschaft versetzt. Für eine Vielzahl der Beschäftigten schränken die in der Krise ergriffenen Maßnahmen die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ein oder verändern diese erheblich. Einige Beschäftige sind davon jedoch ausgenommen. Das betrifft diejenigen Arbeitnehmer, die aktuell als systemrelevant eingeordnet werden und die zur Eindämmung der Krise und zur Bewältigung der Krisenfolgen unverzichtbar sind. Die Berufe, die als unverzichtbar für die Aufrechterhaltung öffentlichen Lebens und kritischer Infrastruktur eingeordnet werden sowie wesentlich für den Betrieb noch tätiger Unternehmen sind, gehen weit über die häufig genannten Berufe im Gesundheitswesen hinaus. Sie reichen von Polizei und Feuerwehr bis hin zu Erziehungs- und Reinigungsberufen. Diese Unterstützungsfunktionen sind in der Krise systemrelevant.
Die Erkenntnis, dass wir darauf angewiesen sind, dass bestimmte Berufe in der Krise ausgeübt werden, ist so präsent wie einleuchtend. Wer möchte derzeit schon auf einen sorgfältig gereinigten Bus, ein hygienisches Krankenhaus oder ein sauberes Arbeitsumfeld verzichten? Festzuhalten ist gleichzeitig, dass dies genau diejenigen Tätigkeiten sind, die außerhalb von Krisen eine geringe Wertschätzung genießen und vor allem günstig sein müssen.
Eine Einordnung, die derzeit massiv in Frage gestellt wird. Was man wirklich braucht – und was nicht – zeigt sich in der Krise. Wohl dem, der nun einen zuverlässigen und seriösen Dienstleister hat, der mit einer guten und ausreichend häufigen Reinigung die Basis für eine gesunde Arbeitsplatzumgebung schafft.
Die erste Frage, die deshalb im Vordergrund steht, ist: Wie kann während der andauernden Pandemie und nach ersten staatlichen Lockerungen der Regulierungen eine möglichst sichere Arbeitsumgebung für Mitarbeiter und Kunden im Betriebsgebäude geschaffen werden?
Eines dürfte hier für sehr viele Einrichtungen und Standorte (mit Ausnahme einzelner Einrichtungen des Gesundheitswesens) gelten: Die bisherigen Leistungshäufigkeiten reichen nicht aus. In der Vergangenheit
sind teilweise unter Kostendruck die bestehenden Intervalle der Leistungserbringung auf ein Maß gesenkt worden, das auch ohne den Einfluss der Pandemie hygienisch bedenklich, für Pflege und Erhalt der
Oberflächen kritisch und im Hinblick auf das Wohlfühlen von Nutzern unzureichend war. Dazu hat sich Arnulf Piepenbrock bereits 2017 im Hinblick auf die Studie „Was Arbeitnehmer wirklich wollen…“ geäußert.
Dieses Ausgangsniveau erfordert nun signifikante Veränderungen, um eine sichere Arbeitsumgebung herzustellen. Das hat auch der Gesetzgeber zwischenzeitlich erkannt und verbindliche Verordnungen für Arbeitsschutzstandards in der Pandemie (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) erlassen oder länderspezifische Regelungen für bestimmte Arten von Objekten (Schulen, Handel) getroffen. Diese haben gemeinsam, dass sie ein erhöhtes Reinigungsniveau fordern, bleiben teilweise aber im Hinblick auf eine Ausgestaltung (Intervalle) unkonkret. Was also ist ein angemessenes Maß an Reinigung?
Nach Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist jedenfalls keine desinfizierende Reinigung in jedem Raum erforderlich. Der Einsatz geeigneter Reinigungsmittel ist ausreichend, um eventuell anhaftende Viren auf Oberflächen zu beseitigen. Dafür ist jedoch eine regelmäßige Reinigung erforderlich. Und das bedeutet, dass für die Flächen, auf denen sich Nutzer, Mitarbeiter und Kunden aufhalten mindestens täglich eine Reinigung erfolgen muss. In gemeinsam genutzten Bereichen wie Umkleiden, Sanitärräumen, Fahrstühlen, Kantinen und Eingangsbereichen gilt:
- Mehrfach tägliche Reinigung, mindestens jedoch pro Schicht und Nutzungstag.
- Ergänzt werden sollte dies bei intensiver Nutzung durch die regelmäßige zusätzliche Reinigung der Kontaktflächen wie Türklinken, Handläufe, Lichtschalter, Tisch- oder Automatenoberflächen und allen Oberflächen der Sanitäranlagen.
Dies bedeutet in vielen Fällen, dass die Leistungsumfänge und damit auch die Kosten erheblich ausgeweitet werden müssen. Aber: Ohne geht es nicht. Im Interesse von Kunden und Mitarbeitern sowie zur dauerhaften Eindämmung der Neuinfektionen sind diese Maßnahmen alternativlos.
Im Erkrankungsfall einzelner Mitarbeiter greifen wie bisher zusätzliche desinfizierende Reinigungsleistungen speziell geschulter und ausgestatteter Mitarbeiter. Nicht mit einbezogen – aber unverändert unverzichtbar – ist dabei selbstverständlich die Beachtung grundlegender Verhaltensweisen. Dazu gehören
- regelmäßiges Händewaschen,
- genügend Abstand auch am Arbeitsplatz (1,5 Meter) oder wenn nicht möglich, bauliche Abgrenzung zum Beispiel mit Plexiglas zur Vermeidung einer direkten Übertragung durch die Luft,
- Einhaltung der Hust- und Niesetikette,
- und gegebenenfalls zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Mund-Nasen-Schutz oder Persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Derjenige, der einen Vertrag mit einem seriösen und leistungsfähigen Anbieter geschlossen hat, wird in der Regel neben kompetenter Beratung zur konkreten Bedarfssituation auch die zeitnahe Leistungsbereitschaft
seines Partners erwarten können. Derjenige, der in der Vergangenheit auf Gedeih und Verderb eingespart hat und sein Büro alle 14 Tage vom Günstigsten reinigen lässt – viel Glück! Ein Umsteuern kommt hier sicherlich zum ungünstigsten Zeitpunkt, ist nun jedoch mehr als dringend geboten.
Die zweite Frage, die im Anschluss von Relevanz ist: Welche nächsten Schritte können nach dem Abklingen der Pandemie unter voraussichtlich hohem Kostendruck unternommen werden, um den Anforderungen des Betriebs gerecht zu werden?
Nachdem Leistungen und Ausgaben hochgefahren wurden, um eine Wiederaufnahme des Betriebs und eine sichere Arbeitsumgebung zu ermöglichen, stellt sich die Frage, was nun zukünftig in einem „normalen“
Zustand erforderlich ist. Oder zumindest in einem Zustand, der einen routinierten Umgang mit den Anforderungen in der Corona-Pandemie beinhaltet. Gilt das, was schon vor der Pandemie galt? Oder sollte man von dem zuvor Gültigen eventuell nun noch ein gutes Stück einsparen, um dem gestiegenen Kostendruck im Kerngeschäft Rechnung zu tragen?
Nun, Geschichte wiederholt sich bekanntlich – an dieser Stelle jedoch hoffentlich nicht. Die Krise bietet die Chance, neue Antworten auf die Frage zu finden, welche Leistungen notwendig sind und welche Kosten dies mit sich bringt – und das ohne die Hygiene im Betrieb zu gefährden.
Werfen wir einen Blick darauf, wie sich der Umfang von Leistungen in Verwaltung und Betrieb zusammensetzen sollte:
- (Vermeintlich) neu: Leistungen, die unter hygienischen Gesichtspunkten für einen angemessen sauberen und damit gesunden Arbeitsplatz erforderlich sind.
- Leistungen für die Pflege und den Erhalt von Immobilien und Oberflächen.
- Leistungen, die zur Nutzung der Standorte erforderlich sind.
- Leistungen, die der Aufrechterhaltung und Unterstützung des Kerngeschäfts dienen.
- Leistungen, die vom Gesetzgeber gefordert oder von den Behörden angeordnet sind.
- Leistungen, die einen wichtigen Beitrag zur Mitarbeiterzufriedenheit leisten.
Diese Leistungen durchzuführen, kostet Geld. Will man hier nun unter dem voraussichtlich kommenden Kostendruck sparen, können Leistungen, die nicht notwendigerweise benötigt werden (zum Beispiel Unterstützungs- leistungen des Kerngeschäfts oder für die veränderte Nutzung von Standorten), reduziert werden. Das Reduzieren notwendiger Leistungen jedoch (für die Hygiene, zum Erhalt und Pflege der Standorte, für die erforderliche Unterstützung des Kerngeschäfts, zur Umsetzung der Anforderungen des Gesetzgebers) steht vernünftigerweise nicht zur Disposition.
Lässt man letztere Leistungen trotzdem weg, kostet das im Regelfall deutlich mehr als die anfängliche Einsparung. Was sich unterscheidet, ist dabei nur der Zeitpunkt zu dem die Kosten anfallen. Ein Nichterfüllen gesetzlicher Anforderungen zieht in der Regel früher oder später ernsthafte Konsequenzen nach sich. Die Einsparung notwendiger Leistungsbestandteile zum Erhalt des Standortes führt zu einem deutlich teureren Substanzverlust und Instandhaltungsstau, während das Unterlassen hygienisch erforderlicher und gebotener Reinigungsintervalle zu Standortschließungen durch Behörden oder auch zur Erhöhung der Krankheitsquote führen kann. Nicht alle diese Folgen treten unmittelbar ein, jedoch bei anhaltendem Betrieb mindestens mittelbar in näherer Zukunft.
Die Herausforderung für einige Betriebe besteht darin, dass die Leistungsumfänge und Leistungshäufigkeiten vor der Pandemie ein nach der vorgenannten Kategorisierung sinnvolles Maß bereits unterschritten haben. Das gilt beispielsweise für kleinstmöglich gestaltete Sanitärbereiche in modernen Bürogebäuden, die von der Belegschaft mehrerer Großraumbüros genutzt werden, aber nur dreimal wöchentlich gereinigt werden. Das ist deutlich weniger als durch die Nutzung der Standorte und zur Aufrechterhaltung grundlegender hygienischer Anforderungen geboten ist.
Eine Reduzierung der Intervalle verbietet sich in diesen Fällen von selbst. Bei Objekten, in denen Intervalle und Leistungsumfänge in einem angemessenen Umfang und unter Beachtung vorgenannter Anforderungen erfolgt sind, bleibt – bei angenommen hohem Kostendruck – noch der Preis, den der Dienstleister verlangt.
In personalintensiven Leistungen wie der Reinigung können Einsparungen jedoch nahezu ausschließlich über den Zeitansatz erfolgen. Warum? Bei Personal- und personalinduzierten Kosten in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten oder mehr, sind die Auswirkungen anderer Anpassungen (wie Chemie-, Maschinen-, Fahrzeug- und Materialeinsatz) gering. Es sind die geleisteten Arbeitsstunden, die wesentlichen Einfluss auf die Kosten haben. Und auch auf die Qualität der Dienstleistung.
Eine Preisreduktion führt daher nahezu immer zu einer Leistungsreduktion. Im Ergebnis ergibt das eine explizit oder implizit geduldete Reduzierung des Leistungsumfangs und der Qualität. Zeit und Qualität sind in der Reinigung Komponenten, die jedoch wesentlich voneinander abhängen.
Eine Ausschreibung wird daher möglicherweise etwas am Preis ändern – aber eben auch am Umfang der Leistung, die man erhält. Sie liefert damit keine echte Einsparung, sondern gegebenenfalls weniger (Preis) für weniger (Leistung).
Statt Zeit und Geld in Ausschreibungen zu investieren, die nicht zu einer Verbesserung führen, investieren Sie die Zeit doch besser gemeinsam mit ihrem Dienstleister in die Frage, welche Leistungen Sie zukünftig
benötigen und welche unter hygienischen Gesichtspunkten erforderlich ist. Kann Ihr Dienstleister Sie an dieser Stelle nicht unterstützen oder ist er unter qualitativen Gesichtspunkten nicht der Richtige, dann kann Ihnen eine Ausschreibung tatsächlich weiterhelfen.
Die Antwort, die Sie auf die vorgenannte Frage von Ihrem Dienstleister erhalten, führt möglicherweise nicht zu einer Kostenreduzierung und nicht jeder im Kerngeschäft wird die Antwort daher mit Begeisterung zur Kenntnis nehmen.
Aber jedem sollte in der Krise bewusst geworden sein, dass ein gesunder und sicherer Arbeitsplatz notwendig ist, und die dafür erforderlichen Leistungen ihr Geld wert sind.
Damit schaffen Sie gleichzeitig die Voraussetzung dafür, dass die Erkenntnis aus der Krise die Richtige ist. Wertschätzung und ein angemessenes Maß an Leistung sind immer wichtig.
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8 Kommentare
Joachim Hussing
29. Juni 2020 um 22:25
Ich schätze diesen Blog-Eintrag über Reinigung. Mein Vater besitzt ein Büro, und er hat Mühe, es sauber zu halten. Ich werde diesen Artikel mit ihm teilen und vorschlagen, dass er so bald wie möglich einen Reinigungsdienst beauftragt.
ronja
10. Juli 2020 um 11:41
Es stimmt, dass uns die Corona-Pandemie in einen Ausnahmezustand mit noch nicht absehbaren Folgen für Privatleben und Wirtschaft versetzt hat. Ich denke allerdings, dass es nicht schlecht ist, dass manche Berufe jetzt als systemrelevant anerkannt werden. So wird hoffentlich auf Dauer der Reinigung und auch dem Trockeneisstrahlen mehr Bedeutung beigemessen als bisher.
Theo Schumacher
18. August 2020 um 20:22
Danke für diesen Beitrag zum Thema Reinigung in der Corona Krise! Es ist wirklich eine complizierte Sache. Dieser Artikel hat viele guten Vorschläge.
Ginsburg
1. September 2020 um 0:08
Auf der Arbeit wurde mir gesagt, dass es gut ist, wenn man sich mit dem Thema Büroreinigung einmal auseinander setzt. Jetzt wo ich diesen Beitrag lese, finde ich es wirklich interessant. Ich denke, den Beitrag werde ich mal mit meinen Kollegen teilen.
Kira Nonnenbaum
28. November 2020 um 11:23
Vielen Dank für diesen ausfürhlichen Beitrag zum Thema Reinigung in der Corona-Pandemie. Wie Sie schreiben, ist die höchste Priorität, ein sicheres Arbeitsumfeld für die Kollegen zu schaffen, indem alles hygienisch ist. Mein Bruder hat auch erstmalig einen Reinigungsservice für seinen Betrieb engagiert, um immer einen kompetenten Ansprechpartner zur Seite zu haben.
paulkersten00@gmail.com
11. April 2021 um 19:08
Vielen Dank für den interessanten Artikel. In den Zeiten einer Pandemie ist es kaum noch vorzustellen, das in modernen Bürogebäuden, die von der Belegschaft mehrerer Großraumbüros genutzt werden, nur dreimal wöchentlich gereinigt wird. Ich stimme Ihnen zu, die Krise bietet die Chance, neue Antworten auf die Frage zu finden, welche Leistungen notwendig sind und welche Kosten dies mit sich bringt und das ohne die Hygiene im Betrieb zu gefährden. Wir möchten in unseren Bürogebäuden jetzt, aber auch zukünftig vermehrt auf Reinigung und Hygiene wert legen. Aus diesem Grund möchten wir uns eine professionelle Reinigungsfirma für Gebäude in Vorarlberg zur Seite holen.
Merlyn
12. April 2021 um 9:46
Manchmal Arbeiten die Mitarbeiter unseres Unternehmens auch im Büro und wir wollen diesen Raum sauber halten. Vielen Dank für diesen Beitrag über neue Anforderungen für Büroreinigung während der Corona-Pandemie. Beim Auswahl von Firma für Reinigung werden wir darauf achten, ob sie Auch hygienische Reinigung anbietet.
paulkersten00@gmail.com
25. April 2021 um 19:50
Vielen Dank für den tollen Beitrag. Interessant, dass nach Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) keine desinfizierende Reinigung in jedem Raum erforderlich ist. Gut zu wissen, dass der Einsatz geeigneter Reinigungsmittel ausreichend ist, um eventuell anhaftende Viren auf Oberflächen zu beseitigen. Da dafür jedoch eine regelmäßige Reinigung erforderlich ist, suchen wir gerade ein Unternehmen für die Gebäudereinigung bzw. Hausreinigung in Wien, die sich um unser Bürogebäude kümmern können.