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Wie der Start in den Normalbetrieb gelingt

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Reinigungsempfehlungen während und nach der Pandemie

Die COVID-19-Pandemie hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig Sauberkeit und Hygiene für die Gesundheit aller ist. Vielfach kommt nun die Frage auf, ob die Reinigung während der Pandemie und beim Übergang in den Geschäftsbetrieb optimiert werden sollte. Piepenbrock sagt: ja! Um Kunden zu unterstützen, hat der Gebäudedienstleister daher einige Empfehlungen zusammengestellt – damit Mitarbeiter und Kunden bestmöglich geschützt sind.

Die Reinigung zielt auf eine vollständige Schmutzentfernung und Beseitigung von Keimen ab. Dabei werden sowohl grobe Verunreinigungen wie Sand als auch feine Verunreinigungen wie Staub beseitigt. Mit einer guten und professionellen Reinigung werden außerdem 50–80 Prozent der Mikroorganismen von Oberflächen entfernt.

Sie bietet zudem viele weitere Vorteile: Sie trägt zur Herstellung der Hygiene für einen gesunden Arbeitsplatz, zum Werterhalt, zur Verbesserung der Optik, zum Erhalt der Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit und zur Arbeitssicherheit bei.

Keine Notwendigkeit einer vorbeugenden Desinfektion

Im Rahmen der COVID-19-Pandemie wird häufig diskutiert, ob eine präventive Desinfektion aller Flächen an Einsatzorten außerhalb des Gesundheitswesens notwendig ist. Desinfektion bedeutet Abtötung beziehungsweise Inaktivierung von krankmachenden Bakterien und Pilzen, sowie eingeschränkt auch von Viren. Durch geeignete Desinfektionsverfahren können mindestens 84–99,999 Prozent der Keime reduziert werden. Allerdings werden die Flächen nach Reinigungs-, aber auch Desinfektionsverfahren, abhängig von den Nutzungsbedingungen, innerhalb von wenigen Stunden erneut kontaminiert.

Während der Pandemie empfiehlt das Robert-Koch-Institut daher keine vorsorgliche Desinfektion. Diese birgt zudem einige Gefahren: Die verwendeten Mittel enthalten Wirkstoffe, die Oberflächen mit der Zeit beschädigen können und aufgrund der Gefahrstoffe auch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Daher sollte anstatt auf eine vorbeugende Desinfektion besser auf eine ausreichend häufige Reinigung zurückgegriffen werden.

Anpassung der Reinigungshäufigkeit

Vor der Pandemie wurde die Reinigungshäufigkeit oft auf ein Minimum beschränkt und zielte primär darauf ab, den sichtbaren Schmutz zu beseitigen. Es gibt allerdings verschiedene Gründe, die Reinigungsintervalle anzupassen. So fördert Reinigung die Hygiene und Gesundheit sowie das Wohlbefinden der Arbeitnehmer. Denn Sauberkeit zählt zu den Kernbedürfnissen von Beschäftigten. Insbesondere jetzt, nachdem die Mitarbeiter durch die COVID-19-Pandemie für diese Themen sensibilisiert wurden, ist ein guter Hygienestandard noch wichtiger.

Außerdem trägt eine regelmäßige Reinigung langfristig dazu bei, den Wert einer Immobilie zu erhalten. Wichtig dabei ist, dass die Reinigung mit professionellen und bedarfsgerechten Produkten sowie geeigneter Reinigungs- und Hygienetechnik durchgeführt wird, die zu den zu reinigenden Flächen und Verschmutzungen passen und die Anwendersicherheit gewährleisten.

Empfohlenes Vorgehen für unterschiedliche Raumgruppen

Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten hat Piepenbrock in der Unterhaltsreinigung Mindestreinigungshäufigkeiten festgelegt, um einen ausreichenden Hygienezustand sicherzustellen. In einigen Bereichen kann dabei eine häufigere Leistungserbringung notwendig sein. So sollten insbesondere Haut- und Kontaktflächen (z. B. Türklinken, Geländer, Armlehnen, Schreibtische, Telefone) in Verwaltungs- und Bürogebäuden, Besprechungs-, Schulungs-, und Aufenthaltsräumen sowie Kantinen und Teeküchen zukünftig nutzungstäglich gereinigt werden. Gleiches gilt für Verkehrsflächen wie Aufzüge, Eingangs- und Pförtnerbereiche oder Treppenhäuser, wobei diese bei intensiver Nutzung gegebenenfalls auch mehrmals täglich gereinigt werden sollten.

Die Reinigung von Haut- und Kontaktflächen im Sanitärbereich (z. B. Türgriffe, Toiletten, Fliesen, Duschen, Sitzbänke) sollte ebenfalls nutzungstäglich beziehungsweise einmal pro Schicht erfolgen. Dasselbe gilt für horizontale Flächen (z. B. Bodenflächen, Fensterbänke) in diesem Bereich. In allen weiteren Raumgruppen sollten horizontale Flächen idealerweise nutzungstäglich, mindestens aber dreimal wöchentlich gereinigt werden. Die Empfehlungen treffen nicht auf die Bereiche des Gesundheitswesens, lebensmittelverarbeitende Betriebe und Industriebetriebe zu. Dort gelten spezielle Bestimmungen. Piepenbrock unterstützt seine Auftraggeber gerne bei der Anpassung der Reinigungsleistungen und optimiert Hygienemaßnahmen. Der Gebäudedienstleister steht außerdem als Ansprechpartner zu allen Fragen rund um das Thema Hygienekonzept zur Verfügung.

Sie haben Fragen rund um das Thema Gebäudereinigung in der COVID-19-Pandemie? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

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