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Dienstleister DGUV V3 Prüfung: Was sollten Sie bei der Auswahl beachten?
Kontakt: Katharina Adam Datum: 28 Mai 2025 Lesedauer: 3 Minuten Kategorien: Kompetenz Themen: Betriebsmittelprüfung, DGUV V3, Prüfprotokoll
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Ob Computer und Drucker, verbaute Küchengeräte, Produktionsanlagen oder Elektroverteilungen für Steckdosen: Unternehmer stehen in der Pflicht, ihre ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel sowie elektrischen Maschinen und Anlagen in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen. Das schreibt ihnen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gemäß DGUV V3 und die Betriebssicherheitsverordnung vor. Wer diese Aufgabe an einen Prüfdienstleister vergeben möchte, sollte Folgendes beachten.
DGUV Prüfung: Wer darf prüfen?
Betriebsmittelprüfungen gemäß DGUV V3 sind von Elektrofachkräften durchzuführen. Das schreiben die Technische Regel der Betriebssicherheit (TRBS 1203) und die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor. Die Qualifikation als „Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP)“ reicht dafür nicht aus. Ein wichtiger Faktor, um seine Auswahlverantwortung bei der Wahl eines passenden Dienstleisters zu erfüllen. Auch bei Piepenbrock spielt die Mitarbeiterqualifikation eine entscheidende Rolle:
„Wir nehmen die Anforderungen aus der Gesetzgebung ernst. Unsere Prüftechniker sind nach TRBS 1203 qualifiziert. Sie haben eine elektrotechnische Berufsausbildung und bringen praktische Erfahrungen mit. Über jährliche Qualifikation und Audits durch unsere Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) stellen wir die fortlaufende Qualifikation unserer Mitarbeiter sicher – im persönlichen und fachlichen Sinne“, sagt Sebastian Sommer, Niederlassungsleiter Prüfservice bei Piepenbrock.
Prüfung nach DGUV V3: Welche Kosten entstehen?
„Die Kosten sind abhängig von der Gesamtzahl der zu prüfenden Betriebsmittel. Hinzu kommen die Umgebungsbedingungen, etwaige Vorgaben des Kunden und die tatsächlichen Kosten für An- und Abfahrten sowie gegebenenfalls Auslösen und Hotelübernachtungen für das Prüfpersonal. Wir berechnen die tatsächlich geprüfte Stückzahl zum vorher kalkulierten Stückpreis ab. Dabei hat Qualität ihren Preis. Wer eine geeignete Elektrofachkraft einsetzt, erforderliche Organisationsmaßnahmen umsetzt, die Qualität der Arbeit nachhaltig sichert und in jeder Kundenbeziehung als zuverlässiger Partner agieren möchte, kann keine Geräteprüfung für drei Euro pro Stück anbieten.
Andernfalls müsste ein Anbieter jeden Tag weit über 160 Prüfungen pro Techniker erledigen. In Einzelfällen mag das unter Idealbedingungen gelingen. Kommt eine längere Anfahrt hinzu, wird die Umsetzung schwer und die Qualität leidet“, weiß Sommer. „Elektrische Anlagen wie in der Gebäudetechnik oder an Maschinen sind oft individuell erstellt oder im Laufe der Zeit erweitert worden. Bei komplexeren Anlagen kann das ein wichtiger Faktor für den Preis bedeuten. Eine Begehung und Aufnahme der Anlagen ist für ein anständiges Angebot meist unumgänglich. Sie vermeidet Nachträge und verdeckte Mehrkosten bei der Durchführung.“
DGUV V3 Prüfprotokoll: Gibt es eine saubere Dokumentation?
Als Nachweis für die Betriebsmittelprüfungen sind die Ergebnisse gemäß § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren. Piepenbrock setzt dafür eine Software ein. Die Prüftechniker speichern alle Ergebnisse in einer zentralen Datenbank. Erfolgreich geprüfte Betriebsmittel und Anlagen versehen sie mit einer Prüfplakette. Die Kunden erhalten im Anschluss das dazugehörige DGUV V3 Prüfprotokoll.
Sommer weiß, welche Vorteile sich daraus ergeben: „Mit den Prüfprotokollen erhalten unsere Auftraggeber einen guten Überblick über alle Prüfergebnisse. Und sie sehen, wann die Prüffristen ablaufen. Das kann unter anderem für Audits der ISO 9001 relevant sein. Für bevorstehende Prüfungen kommt das Team vom Piepenbrock Prüfservice automatisch auf seine Kunden zu.“ Ein Mehrwert, auf den bei der Vergabe geachtet werden sollte. Sonst entsteht Aufwand in den eigenen Reihen.
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