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Wer darf nach DGUV V3 prüfen?
Kontakt: Ralf Dobmeier Datum: 24 November 2017 Lesedauer: 2 Minuten Kategorien: Kompetenz Themen: Betriebsmittelprüfungen, Prüfservice
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Prüfungen von ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln sind obligatorisch für Gewerbetreibende und unterliegen strengen Vorgaben. Die Regularien sind in der DGUV Vorschrift 3 festgehalten. Doch wer ist überhaupt befugt die DGUV-Prüfungen durchzuführen? Wir liefern Antworten.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung schreibt in ihrer DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3, ehemals BGV A3) die regelmäßige Prüfung aller ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel von der Handbohrmaschine über das Ladekabel bis hin zum Drucker vor. Unternehmen sind außerdem dazu verpflichtet, neben diesen ortsveränderlichen Geräten auch ortsfeste elektrische Maschinen und Anlagen sowie die Gebäudeelektrik in festgelegten Intervallen auf ihre Betriebssicherheit zu prüfen. In Paragraf 5 der DGUV V3 ist festgeschrieben, dass die Prüfungen ausschließlich unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft oder durch diese selbst durchzuführen sind.
Prüfberechtigt nach DGUV V3: Elektrofachkraft
- Elektrotechnische Berufsausbildung/elektrotechnisches Studium
- Berufserfahrung
- Normenkenntnis
Dabei handelt es sich um sogenannte „befähigte Personen“. Die Vorgaben der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 konkretisieren, wer befugt ist, entsprechende Prüfungen vorzunehmen. Sie schließen eine Prüfung alleine durch „elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP)“ explizit aus. Im Rahmen des Prüfablaufs dürfen diese lediglich unterstützende Aufgaben für die Elektrofachkraft übernehmen.

Piepenbrocks Fachleute sorgen für sichere Betriebsmittel nach DGUV V3
Befähigte Personen müssen der Definition nach eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein Studium dieser Fachrichtung abgeschlossen haben und Berufserfahrung in der Prüfung elektrischer Betriebsmittel mitbringen. Darüber hinaus müssen sie mit den Vorgaben der DGUV V3 vertraut sein. „Bei Piepenbrock setzen wir deshalb ausschließlich Prüftechniker ein, die eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung vorweisen und die einschlägigen Normen genauestens kennen“, sagt Andree Gramann, der beim Gebäudedienstleister für das Thema Prüfservice verantwortlich zeichnet.
„Die Sicherheit unserer Kunden liegt uns am Herzen. Mit unseren ausgebildeten Elektrikern und modernstem Prüfequipment sind sie auf der sicheren Seite“, so Gramann.
Sie möchten mehr über unsere Prüfservices nach DGUV V3 erfahren, dann nehmen Sie gerne Kontakt auf.
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