fbpx

DGUV V3 Prüfung von E-Ladestationen – sicher durch den Straßenverkehr

3833

Piepenbrock prüft E-Ladestationen nach der DGUV V3 Vorschrift.

Immer mehr Unternehmen setzen auf die Vorteile von Elektrofahrzeugen – von den Straßen sind die Stromautos nicht mehr wegzudenken. Doch welche Verpflichtungen haben Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Elektroautos an die Hand geben? Piepenbrock bietet ein breites Portfolio an Betriebsmittelprüfungen und beantwortet die Frage mit Blick auf die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung vom E-Ladestationen nach DGUV V3.

Ob elektrische Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen oder Wallboxen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge: Der Gesetzgeber schreibt Unternehmen regelmäßige Betriebsmittelprüfungen vor. Das gilt für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel genauso wie für ortsfeste elektrische Anlagen – und damit auch für die gesamte Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen. Wann eine DGUV V3 Prüfung notwendig ist, ist klar geregelt: Unternehmen müssen ihre Wallboxen und E-Ladesäulen einmal im Jahr offiziell kontrollieren.

Unfälle und Schäden sollen mit dieser engmaschigen Kontrolle vorgebeugt werden. Sebastian Sommer, Niederlassungsleiter Prüfservice bei Piepenbrock, erklärt, was das konkret bedeutet: „Prüfpflichtig sind Ladesäulen und Wallboxen auf dem Firmengelände, Wandladestationen, die der Arbeitgeber bei seinem Arbeitnehmer betreibt, sowie sämtliche Ladekabel, die das Unternehmen seinen Mitarbeitern bereitstellt. Eine Wallbox, die sich ein Mitarbeiter privat installiert und damit sein Firmenfahrzeug lädt, ist von der Prüfung ausgenommen.“

Elektroprüfung nach DGUV V3 mit eigenen Mitarbeitern

Bevor ein Arbeitgeber elektrische Arbeitsmittel wie Ladekabel und elektrische Anlagen wie Ladesäulen und Wallboxen verwendet, muss er gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorarbeiten: Er ist dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, Schutzmaßnahmen ableiten sowie Prüfart, -umfang und -frist genaustens zu dokumentieren. Die konkreten Anforderungen an Unternehmen sind in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 3 (DGUV V3) sowie in den VDE-Normen festgehalten.

Mit regelmäßigen Elektroprüfungen der Ladesäulen, Wallboxen und Ladekabel durch eine zur Prüfung befähigte Person kommen Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Pflicht nach. Doch wer ist im Unternehmen für Betriebsmittelprüfungen zuständig? Gibt es in den eigenen Reihen einen Verantwortlichen für Arbeitssicherheit oder eine zuständige Elektrofachkraft, koordiniert diese Person die Umsetzung. Sollte es keine Regelungen geben, wer für dieses Thema zuständig ist, dann trägt der Unternehmer beziehungsweise der Geschäftsführer oder Vorstand die Verantwortung.

Dienstleister für Prüfung ortsfester Betriebsmittel beauftragen

Beauftragt ein Unternehmen die Betriebsmittelprüfung bei einem Dienstleister, muss dieses als Auftraggeber sicherstellen, dass die Prüfungen gemäß Gesetz und Norm umgesetzt werden. „Man darf sich nicht darauf verlassen, dass ein Dienstleister kompetent ist und weiß, worauf es ankommt“, sagt Sommer. Sein Rat: „Prüfen Sie mindestens die schriftliche Bestellung des Dienstleisters.

Daraus muss hervorgehen, dass eine zur Prüfung befähigte Person Ihre Betriebsmittel unter die Lupe nimmt. Dabei ist Vorsicht besser als Nachsicht: So kommen Sie Ihrer Auswahlverantwortung als Unternehmen ausreichend nach – und ihre Mitarbeiter sind sicher im Straßenverkehr unterwegs.“

Sie suchen einen kompetenten Dienstleister? Erfahren Sie mehr über die Prüfung von E-Ladestationen oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf!

 

 

Keine Kommentare

Kommentar schreiben

Die Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.
Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind mit einem * markiert.