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DGUV V3 Prüfung im Homeoffice – sicher mobil arbeiten
Kontakt: Katharina Adam Datum: 11 Juli 2023 Lesedauer: 2 Minuten Kategorien: Kompetenz Themen: Betriebsmittelprüfungen, DGUV V3
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Für viele Arbeitnehmer in Deutschland ist Homeoffice längst zum Standard geworden. Aber wie verhält es sich mit der Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz im privaten Wohnraum? Piepenbrock bietet ein breites Portfolio an Betriebsmittelprüfungen und beantwortet die Frage mit Blick auf die gesetzlich vorgeschriebenen Elektroprüfungen gemäß DGUV V3.
An regelmäßigen Betriebsmittelprüfungen führt kein Weg vorbei. Das Gesetz schreibt sie Unternehmen vor, um Unfälle und Schäden vorzubeugen. Das gilt auch für ortsveränderliche elektrische Geräte wie Monitore, Computer oder Laptops im Homeoffice, die ein Unternehmen seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt: Sie müssen genauso regelmäßig geprüft werden wie alle anderen Betriebsmittel auf dem Unternehmensgelände oder im Außendienst. Der Prüfservice von Piepenbrock ist deutschlandweit im Einsatz und garantiert die notwendige Arbeitssicherheit auch im Homeoffice. Sebastian Sommer, Niederlassungsleiter Prüfservice bei Piepenbrock, weiß, wie das funktioniert:
„Der Kunde bringt die elektrischen Betriebsmittel aus dem Homeoffice an einen zentralen Firmenstandort. Dort prüft unser qualifiziertes Personal die Geräte. Alternativ dazu kommen unsere Prüftechniker zu den Mitarbeitern nach Hause und prüfen die Elektrogeräte direkt im Homeoffice. Je nach Unternehmensstruktur kann die eine oder andere Variante von Vorteil sein.“ Für die Prüfung im Homeoffice stellt die Terminvereinbarung eine der größten Herausforderungen dar. Jeder Mitarbeiter benötigt einen individuellen Termin. Er bekommt einen Terminvorschlag, kann diesen bestätigen oder eine Alternative vorschlagen - eine optimale Lösung.
So kommen Unternehmen ihrer gesetzlichen Pflicht nach
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist ein Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, für jedes elektrische Arbeitsmittel vor der Verwendung eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und Schutzmaßnahmen abzuleiten – unabhängig davon, an welchem Ort die Geräte verwendet werden. Auch Prüfart, -umfang und -frist muss er genaustens dokumentieren. Worauf es dabei ankommt, steht unter anderem in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 3 (DGUV V3) sowie in den VDE-Normen. Ob in Eigenregie oder durch einen Dienstleister: Mit regelmäßigen Betriebsmittelprüfungen durch eine zur Prüfung befähigte Person kommen Unternehmen ihrer gesetzlichen Pflicht nach. Prüft das Unternehmen mit eigenen Mitarbeitern, koordiniert der Verantwortliche für Arbeitssicherheit oder die zuständige Elektrofachkraft die Umsetzung. „Die fachliche Steuerung und Überwachung der Umsetzung sollte immer durch eine verantwortliche Elektrofachkraft erfolgen“, sagt Sommer.
Im Unternehmen gibt es keine Regelungen, wer für dieses Thema zuständig ist? Dann trägt der Unternehmer beziehungsweise der Geschäftsführer oder Vorstand die Verantwortung. Übernimmt ein Dienstleister die Betriebsmittelprüfung, muss der Auftraggeber sicherstellen, dass die Prüfungen gesetzes- und normenentsprechend umgesetzt werden. „Die Prüfung zu vergeben und davon auszugehen, dass der Dienstleister schon weiß, was er tut, reicht nicht. Lassen Sie sich von einem Dienstleister immer mindestens die schriftliche Bestellung zeigen, die die Fachkraft als zur Prüfung befähigten Person ausweist – überprüfen Sie stichprobenartig, ob die Mitarbeiter kompetent sind“, rät Sommer und fügt hinzu: „So können Sie sicherstellen, dass Sie Ihrer Auswahlverantwortung als Unternehmen ausreichend nachgekommen sind und Ihre Mitarbeiter sicher mobil arbeiten.“
Sie interessieren sich für Betriebsmittelprüfungen von Piepenbrock? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich individuell beraten!
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