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Professioneller Räum- und Streudienst: Was streut der Winterdienst?
Kontakt: Katharina Adam Datum: 27 Februar 2025 Lesedauer: 2 Minuten Kategorien: Kompetenz Themen: Streugut, Streumittel, Winterdienst
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Ob Streusalz, technischer Harnstoff oder Splitt: Die Auswahl an Streumitteln ist vielseitig, die ein professioneller Winterdienst gegen Straßenglätte einsetzt. Damit sorgt der Dienstleister für Sicherheit auf dem Betriebsgelände und dafür, dass der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten wird. Doch welches Streumittel ist das Beste für Ihren Bedarf?
Wer sich für einen professionellen Winterdienst entscheidet, sollte die Vorkehrungen frühzeitig treffen. Das ermöglicht dem Auftraggeber Planungssicherheit. Thomas Brands, Niederlassungsleiter Winterdienst bei Piepenbrock, kennt die Hintergründe: „Wir verantworten bundesweit den Räum-
und Streudienst auf den Verkehrsflächen unserer Kunden. Dazu zählen unter anderem Straßen, Gehwege, Parkplätze und Treppenanlagen. Werden wir im Sommer beauftragt, haben wir genug Zeit, die nächste Saison vorzubereiten. Das ermöglicht uns, bei Eis und Schnee schnell zu reagieren.“
Streugut Winterdienst: auftauende oder abstumpfende Streumittel?
Bevor der Winter hereinbricht, berät Piepenbrock seine Auftraggeber individuell über die Unterschiede zwischen verschiedenen Streustoffen. Auf dieser Grundlage empfehlen die Experten ein Mittel – passend zu den Anforderungen auf dem Betriebsgelände. Brands erläutert, warum sich das auszahlt: „Wer sich für ein Streumittel entscheidet, sollte sicherstellen, dass es auf die Gegebenheiten vor Ort abgestimmt ist. Ansonsten riskiert er Schäden wie zum Beispiel zerkratze oder verfärbte Böden.“ Die Wirkung von Streustoffen unterscheidet sich zwischen auftauend und abstumpfend.
„Auftauende Streumittel lassen Eis und Schnee durch eine chemische Reaktion schmelzen. Dazu zählen zum Beispiel Salz (Natriumchlorid), Acetate, technischer Harnstoff oder Calcium- und Magnesiumchlorid. Abstumpfende Mittel wie Granulat und Splitt sind hingegen feste Mineralstoffe und machen rutschige Flächen griffiger“, erklärt Brands. „Generell streuen wir immer nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich. Denn die meisten Streumittel belasten die Umwelt. Und Granulat verzahnt sich leicht in Schuhsohlen. Dadurch wird es in Gebäude getragen, wo es Schiebetüren blockiert oder Fußböden zerkratzt.“
Räum- und Streupflicht: Welches Streugut ist erlaubt?
Ob Schnee und Eis beseitigen oder Gehwege und Verkehrsflächen streuen: Unternehmen tragen die Streu- und Räumverantwortung auf dem Betriebsgelände. Denn sie müssen die Sicherheit der Mitarbeiter und Besucher während der gesamten Betriebszeit garantieren. Passiert nach Missachtung ein Unfall, können sich daraus Schadensersatzansprüche ergeben. Und was gilt für angrenzende öffentliche Bereiche? „Auf öffentlichen Flächen wie Gehwegen schreibt die kommunale Satzung vor, bis zu welcher Länge und Breite der Grundstückseigentümer den Räum- und Streudienst übernehmen muss. Dort ist auch geregelt, welche Streumittel erlaubt sind.
Streusalz ist aufgrund seiner lokalen Umweltbelastung in vielen Kommunen auf öffentlichen Gehwegen im Normalfall nur in klimatischen Ausnahmesituationen wie zum Beispiel Eisregen zulässig. Ein Verstoß ist mit einem Bußgeld belegt. Umso wichtiger ist es, die geltenden Bestimmungen vor Ort zu kennen“, so Brands. Wollen Unternehmen beim Winterdienst auf der sicheren Seite sein, könnte die Entscheidung für einen professionellen Dienstleister richtig sein. „Wir haben das Wetter im Blick und sind über unsere Winterdienst-Zentrale rund um die Uhr erreichbar. Werden wir beauftragt, übernehmen wir die Verkehrssicherungspflicht und haften im Schadensfall“, sagt Brands.
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