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Prüfung von Elektro- und Gebäudetechnik: Wer trägt die Verantwortung?
Kontakt: Katharina Adam Datum: 15 Januar 2025 Lesedauer: 2 Minuten Kategorien: Kompetenz Themen: Betriebsmittelprüfung, DGUV V3, Gebäudetechnik
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Regelmäßige Betriebsmittelprüfungen gemäß DGUV V3 sind gesetzlich vorgeschrieben. Das trifft auch auf die elektrische Gebäudetechnik in gewerblich genutzten Mietobjekten zu. Doch wer ist dafür verantwortlich, dass die fest installierten elektrischen Anlagen geprüft werden?
Mieter von gewerblich genutzten Objekten haben verschiedene Rechte und Pflichten. Im Gewerbemietvertrag wird neben der Nutzung des Mietobjekts unter anderem die Instandhaltungspflicht geregelt. Sebastian Sommer, Niederlassungsleiter Prüfservice bei Piepenbrock, begegnet in der Praxis Arbeitgebern, die davon ausgehen, dass sich ihr Vermieter um die Prüfung der Elektro- und Gebäudetechnik kümmert. Hier sieht er einen Aufklärungsbedarf:
„Der Arbeitgeber als Mieter trägt die Verantwortung für die Sicherheit der elektrischen Gebäudetechnik. Er kann aber seinen Vermieter auffordern, die DGUV V3 Prüfung durchzuführen. In diesem Fall muss er kontrollieren, ob diese auch stattgefunden hat.“ Welche Prüfungen im Bereich der elektrischen Gebäudeinfrastruktur erforderlich sind, ergibt sich aus den DIN-VDE-Vorschriften. „Die DIN VDE 0105-100 mit dem Titel „Betrieb von elektrischen Anlagen“ regelt in Kapitel 5.3.3 das Prüfen im Detail“, sagt Sommer.
Was beinhaltet die Prüfung der Gebäudetechnik?
Zu den ortsfesten elektrischen Anlagen der Gebäudeinfrastruktur zählen unter anderem die Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektroverteilungen mit allen Endstromkreisen für zum Beispiel Licht und Steckdosen, Aufzüge, Hebebühnen und Rolltore. Was konkret geprüft wird, hängt von der elektrischen Anlage ab. Sommer erläutert die Schritte der Prüfung: „Bei der Sichtprüfung betrachten wir die ortsfesten Betriebsmittel
zunächst von außen, prüfen die Dokumentation der Anlage und Prüfprotokolle früherer Elektroprüfungen. Dann führen wir alle vorgeschriebenen Messungen durch und kontrollieren, ob alles so funktioniert, wie es soll. Unsere Ergebnisse dokumentieren wir normgerecht in einem Prüfprotokoll. Etwaige Mängel und Empfehlungen sowie die Frist bis zur nächsten Prüfung sollte der Auftraggeber ebenso im Protokoll finden.“
Wer haftet bei einem Schaden an der elektrischen Gebäudetechnik?
„Unabhängig davon, ob der Mieter oder sein Vermieter die Prüfung der Gebäudetechnik gemäß DGUV V3 durchführt oder durchführen lässt: Der Arbeitgeber sollte mögliche Vereinbarungen zum Beispiel im Mietvertrag überprüfen. Denn gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist er in der Pflicht und haftet im Schadensfall“, sagt Sommer.
Konkret ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung unter anderem für die ortsfesten elektrischen Anlagen in seinem Betrieb zu erstellen. Diese beinhaltet mögliche Gefährdungen, Maßnahmen zu Gefahrenabwehr und -minimierung sowie die Umsetzung.
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