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„Langfristig denken, langfristig handeln“

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Ulrich Glauche, Leiter des GEFMA-Richtlinienwesens

Als Leiter des GEFMA-Richtlinienwesens prägt Ulrich Glauche seit über 25 Jahren die Arbeit des Verbands. Er weiß, welche Themen die German Facility Management Association (GEFMA) und die ganze Facility-Management-Branche umtreiben. Im Interview richtet er einen dringenden Appell an Unternehmen, beim Thema Nachhaltigkeit Verantwortung zu übernehmen.

Herr Glauche, wie wird man eigentlich zum GEFMA-Richtlinien-Papst?

Dieser Titel wurde mir vor Jahren von Otto Kajetan Weixler zugesprochen, dem langjährigen Vorsitzenden des GEFMA-Vorstands – seitdem werde ich ihn nicht mehr los. Aber ich nehme ihn mit Humor. Dass man mich so untrennbar mit dem Richtlinienwesen verbindet, habe ich mir schließlich selbst zuzuschreiben: Der Vorschlag, so etwas zu etablieren, kam auf einer GEFMA-Mitgliederversammlung 1995 von mir. Als Vorbild hatte ich den Verein Deutscher Ingenieure (VDI), wo ich seit meinem Studium Mitglied war. Die Anwesenden sahen das Potenzial, das in dem Projekt steckt, und gaben mir grünes Licht, es zu initiieren und zu leiten. Das tue ich bis heute. Die erste Richtlinie wurde im Dezember 1996 veröffentlicht.

2021 haben wir bei der Mitgliederversammlung in Hamburg 25-jähriges Bestehen gefeiert. In all der Zeit hat das Thema nichts an Faszination für mich eingebüßt – im Gegenteil: Ich bin 1994 zur GEFMA gekommen mit dem Wunsch, die damals noch sehr junge Facility-Management-Branche aktiv mitzugestalten. Indem ich das GEFMA-Richtlinienwesen auf den Weg gebracht habe, konnte ich das. Geholfen hat mir dabei meine Tätigkeit für die Kanzlei Rödl & Partner. Als Ingenieur unter Anwälten habe ich über die Jahre einen immer besseren Zugang zur juristischen Denkweise gefunden. Dadurch hatte ich auch ein solides Fundament, um Themen wie zum Beispiel Betreiberverantwortung sauber aufzustellen.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff Betreiberverantwortung?

Die dazugehörige Richtlinie erschien 2004. Damals existierte dieser Begriff in der Immobilienwirtschaft gar nicht. In der Medizintechnik gab es die Medizinprodukte-Betreiberverordnung, daran habe ich mich orientiert. Im September 2002 veröffentlichte der Gesetzgeber zudem eine Betriebssicherheitsverordnung– diese beiden Dinge habe ich verschmolzen und auf die Gebäudewirtschaft heruntergebrochen. Daraus entstand die – zunächst belächelte– Erstfassung der GEFMA 190. Das sei angewandter Arbeitsschutz und nichts Neues, hieß es damals. Erst mit Ereignissen wie dem Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall hat sich eine neue Sensibilität entwickelt. Heute ist klar: Das Thema Betreiberverantwortung wird sich immer weiter wandeln und eher noch an Brisanz gewinnen.

Deshalb mussten wir auch an der Definition nachschärfen. 2004 lautete sie sinngemäß: „Der Betreiber ist derjenige, der die Betreiberverordnung trägt.“ Nicht falsch, aber auch nicht hilfreich. 2021 erschien das ÜAnlG-Gesetz für überwachungsbedürftige Anlagen. Darin steht: Betreiber ist derjenige, der den bestimmenden Einfluss auf den Betrieb hat. Damit ist auch klar: Ein Auftraggeber kann seine Betreiberverantwortung nicht auf den Dienstleister übertragen – selbst wenn dieser das im Leistungsvertrag so unterschreibt –, solange er den bestimmenden Einfluss bei sich behält. Wer die Vollmacht und Entscheidungsbefugnis hat, der trägt auch die Verantwortung.

Betreiberverantwortung ist eine von vielen Herausforderungen in der FM-Branche. Welche Unterstützung erhalten Unternehmen von der GEFMA?

Wir sind sowohl auf Bundesebene als auch auf regionaler Ebene aufgestellt, mit vielen Arbeitskreisen und einer ganzen Reihe von Aktivitäten. Diese sind satzungsgemäß darauf ausgerichtet, die FM-Branche in Deutschland zu unterstützen. Dazu gehören das Richtlinienwesen, aber auch White Paper, in denen wir zu aktuellen Themen Position beziehen, um Diskussionen anzuregen. Wir fördern den Austausch innerhalb der Branche durch unsere GEFMA-Lounges und Veranstaltungen, wie unseren GEFMA-Tag. Dieser steht jedes Jahr unter einem anderen Thema. 2022 ist es Diversität.

Außerdem engagieren wir uns sehr stark in der Hochschularbeit, gestalten Lehrpläne, fördern Abschlussarbeiten und vernetzen Nachwuchskräfte mit den Unternehmen. Bei all diesen Aktivitäten setzen wir uns mit den verschiedensten Themen auseinander: von Betreiberverantwortung mit all ihren Facetten über New Work und Beschaffung bis hin zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit oder eben Diversität und Inklusion. Jedes Jahr gibt es etwas Neues und die Aufgaben, die noch vor uns liegen, sind riesig.

Wie schlägt sich die ständige Weiterentwicklung auf die Richtlinienarbeit nieder?

Als Herausgeber überprüfen wir die verschiedenen Richtlinien immer wieder auf Aktualität und schauen gleichzeitig auf den Markt: Wonach fragen Auftraggeber? Was ist Diskussionsthema? Oder gibt es Änderungen auf Bundes- oder EU-Ebene, wie das Bundesklimaschutzgesetz, die eingearbeitet werden müssen? Nehmen wir die GEFMA 190 – die ist 18 Jahre alt geworden, bis wir jetzt in 2022-01 die Betreiberverantwortung 2.0 definiert haben. Die Kernaussagen der Erstausgabe stimmen heute fast alle noch. Aber wir haben sie aktualisiert, ergänzt und den Begriff Betreiber genauer gefasst.

Vor allem haben wir Themen wie Energieeffizienz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit hinzugenommen, das kam bislang nicht vor. Dabei haben Gebäude durch ihren CO2-Ausstoß enorme Klimaauswirkungen. Da sind wir gefordert als Facility Manager – sowohl auf Auftraggeber- als auch Auftragnehmerseite. Wir eilen dem Gesetzgeber an der Stelle ein bisschen voraus, doch über kurz oder lang werden Gesetze vorgeben, welche Ziele in Gebäuden für Energieeffizienz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu erfüllen sind, damit wir noch die Kurve kriegen.

Eine weitere Verantwortung, mit der sich Unternehmen auseinandersetzen müssen?

Klimaschutz und Nachhaltigkeit gehen uns natürlich alle etwas an, nicht nur Unternehmen – aber ja, die auch. Ein generelles Problem ist: Es wird viel geredet. Auf politischer Ebene, auf Unternehmensebene, auf der Ebene der Entscheider haben wir viele Worte und wenig Taten. Wir haben kein Erkenntnisproblem. Wir haben ein Umsetzungsproblem. Compliance, CSR, Corporate Governance Kodex – Unternehmen haben solche Dinge auf ihren Webseiten stehen, aber die wenigsten handeln wirklich danach. In der Beschaffung sehe ich zum Beispiel eine riesige Diskrepanz zwischen dem Anspruch und der Wirklichkeit, was faire Liefer- und Leistungsketten angeht. Da steht noch zu oft die Kostensenkung um jeden Preis, d.h. kurzfristige Rendite, im Vordergrund. Das ist etwas, was mich persönlich sehr umtreibt. Unter dem Begriff Wirtschaftsethik möchte ich es auch ins GEFMA-Richtlinienwesen einbringen.

Und da sehe ich reale Chancen mit unserem Arbeitskreis Ausschreibung und Vergabe, in dem auch Piepenbrock in Person von Mahmut Tümkaya vertreten ist. Wir wollen aus Sicht des Verbandes sinnvolle Vergabekriterien definieren, anhand derer ein Auftraggeber verschiedene Angebote miteinander vergleichen kann. Dabei soll nicht allein der Preis entscheidend sein, sondern auch Qualität, Qualifikation, IT, Nachhaltigkeit und andere Werte. Ob unsere Empfehlungen umgesetzt werden, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Renditeorientierung selbst ist nicht verwerflich – aber sie muss langfristig erfolgen und nicht nur auf Quartalszahlen blicken. Langfristig denken, langfristig handeln. Familienunternehmen machen das – schon immer. Da passen Worte und Taten gut zusammen.

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