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Infektionsschutz – auf die richtige Hygiene kommt es an
Kontakt: Lena Severiens Datum: 14 Dezember 2018 Lesedauer: 2 Minuten Kategorien: Kompetenz Themen: Facility Management
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In unserer täglichen Arbeitswelt kommen wir permanent mit Menschen und Gegenständen in Kontakt. Dabei ist unsere Umgebung übersät mit Mikroorganismen. Neben zahlreichen ungefährlichen Keimen sind darunter auch Erreger, die Krankheiten auslösen. Insbesondere auf Lebensmitteln können diese lange überleben. Dienstleister wie Piepenbrock, die mit Lebensmitteln und zubereiteten Speisen in Berührung kommen, müssen deshalb besondere Regeln einhalten.
Für Personal das in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung mittelbar oder unmittelbar mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, gilt das Infektionsschutzgesetz. Das Gesetz regelt den Umgang mit meldepflichtigen Krankheiten und sieht ein Beschäftigungsverbot beim Auftreten solcher Erkrankungen vor. Um im Lebensmittelsegment tätig zu werden, benötigen die Mitarbeiter eine sogenannte Erstbelehrung. Diese muss vor der Arbeitsaufnahme stattfinden und wird durch das jeweilige Gesundheitsamt oder einen berechtigten Arzt durchgeführt. Mithilfe von Informationen und Aufklärungsarbeit zu möglichen Gefahren möchte der Gesetzgeber die Eigenverantwortung der Mitarbeiter fördern.
Inhaltlich werden die relevanten Krankheiten thematisiert sowie mögliche Symptome genauer beschrieben. Die anschließend vom Gesundheitsamt ausgestellte Bescheinigung darf zum Arbeitsantritt nicht älter als drei Monate sein. Bei Tätigkeitsaufnahme ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine weitere Belehrung in mündlicher und schriftlicher Form durchzuführen. Anschließend muss im Abstand von zwei Jahren regelmäßig nachgeschult werden. Wichtig dabei ist die schriftliche Dokumentation: Der Dienstleister muss jederzeit den Nachweis über die Schulung erbringen können und die entsprechenden Unterlagen sind im jeweiligen Objekt aufzubewahren.
Zentrale Rolle der Handhygiene
Neben der Folgebelehrung durch den Arbeitgeber spielen für Beschäftigte in der Lebensmittelbranche weitere Hygienemaßnahmen eine wichtige Rolle, die ebenfalls in Schulungen vermittelt werden. So umfasst die sogenannte Basishygiene Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten. Dabei geht es schwerpunktmäßig um die Individualhygiene, die sowohl Körperpflege, die Pflege der Arbeitskleidung und besonders die Handhygiene umfasst. Regelmäßiges Händewaschen ist unerlässlich, denn es unterbricht Infektionsketten wie beispielsweise die zwischen Gegenstand und Mensch, und beugt einer Keimverschleppung vor.
Indem Piepenbrock diese Vorgaben konsequent einhält, trägt das Unternehmen zur Prozesssicherheit seiner Kunden bei. Umfassende und professionelle Unterweisungen nach dem Infektionsschutzgesetz bilden die Basis, um die Verbreitung von gefährlichen Keimen wirksam zu verhindern. Im Fokus steht der Beitrag zu einem sicheren Produkt und damit der Schutz des Endverbrauchers.
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