fbpx

Sicherheitsdienstleistungen: Führungskräfte absolvierten Sachkundeprüfung

683324

Sicherheitsdienstleistungen: Führungskräfte absolvierten Sachkundeprüfung

In den vergangenen Monaten absolvierten insgesamt 23 Regionalgeschäftsführer, Niederlassungsleiter und Bereichsleiter der Piepenbrock Unternehmensgruppe die Sachkundeprüfung nach § 34aGewerbeordnung (GewO). Notwendig geworden war die zusätzliche Qualifizierung für Sicherheitsdienstleistungen durch eine Änderung der Bewachungsverordnung (BewachV).

Damit Unternehmen Sicherheitsdienstleistungen ausführen dürfen, müssen nun auch leitende Mitarbeiter den erfolgreichen Abschluss der IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vorweisen. Zu einer IHK-Sachkundeprüfung waren bisher ausschließlich Personen verpflichtet, die bestimmte operative Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe übernehmen. „Mitarbeiter in leitenden Positionen, die schon mehrere Jahre in der Sicherheit bei Piepenbrock tätig sind, verfügen in der Regel bereits über eine Sachkundeprüfung oder sogar eine höherwertige Qualifikation. Geprüft wurden nun Führungskräfte, die durch unseren Anspruch ein breites Dienstleistungsportfolio aus einer Hand zu bieten, neben Instandhaltung- und Reinigung- nun auch für Sicherheitsaufgaben verantwortlich zeichnen“, berichtet Katrin Erdmann, Projektmanagerin Sicherheit. Sie hatte Führungskräfte verschiedener Positionen in den vergangenen Monaten intensiv auf ihre Prüfung vorbereitet. Organisatorisch unterstützt wurde sie dabei durch Jan Scheiter, der bei der Piepenbrock Akademie für das Schulungsprogramm zuständig ist.

Straffer Zeitplan und intensive Vorbereitung

Zwischen August und November lud Piepenbrock die Prüflinge aus den Sicherheitsdienstleistungen für eine Woche in die Unternehmenszentrale nach Osnabrück ein, wo sie in der hauseigenen Akademie schwerpunktmäßig geschult und auf die Prüfung vorbereitet wurden. „Anschließend erhielt jeder Teilnehmer einen Zugang zu einem Online-Trainingsprogramm, das es ihm ermöglichte, jederzeit und überall zu lernen“, berichtet Erdmann. Bei einem erneuten Treffen in Osnabrück im Oktober wiederholten die Prüfungsteilnehmer gemeinsam das Gelernte und führten weitere Prüfungssimulationen durch. Am dritten Tag stand schließlich die Prüfung auf dem Plan.

Gegenstand waren neben dem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auch das Bürgerliche Gesetzbuch, das Straf- und Verfahrensrecht sowie die Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherheitsdienste.

Hinzu kommen der Umgang mit Menschen, das Verhalten in Gefahrensituationen und Grundzüge der Sicherheitstechnik. „Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil, der sich aus 72 Multiple-Choice-Fragen zusammensetzt“, berichtet Heinrich Langkopf, der gemeinsam mit einem kleinen Team den gesamten Bereich „Sach- und Fachkundeprüfungen sowie Unterrichtungen“ bei der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim betreut. „Bei dieser relativ großen Zahl von Bewerbern bot es sich an, die Prüfungen inhouse abzunehmen. Neben 23 Piepenbrockern nahmen dabei aber auch weitere externe Prüflinge teil.“

Erfolgreich trotz Doppelbelastung

Alle 23 Prüflinge bestanden die Prüfung im ersten Durchgang. Dass diese so erfolgreich verlaufe, sei nicht selbstverständlich, sagt Katrin Erdmann: „In der Regel werden Mitarbeiter und externe Prüflinge für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vier bis acht Wochen persönlich und in Vollzeit geschult. Zwar stand das Material online zur Verfügung – lernen mussten unsere Piepenbrocker trotzdem neben dem Tagesgeschäft, sodass sie sich nicht voll und ganz auf die Prüfungsvorbereitung konzentrieren konnten.“ Deshalb sei sie besonders stolz darauf, dass alle Teilnehmer die Prüfung erfolgreich absolviert haben.

3 Kommentare

Dietrich Bachmann

28. Juli 2020 um 18:21

Mein Neffe interessiert sich für einen Beruf mit dem Sicherheitsdienst. Er ist der Typ, der von Gefahr nicht scheitert. Vielleicht kann er eine Akademie in seiner Nähe finden, wo er die Sachkundeprüfung machen kann.

Antworten

Padleton.Tyler@gmail.com

26. April 2021 um 16:40

Mein Bruder musste die Sachkundeprüfung für Sicherheitsdienste auch ablegen. Spannend, dass auch leitende Mitarbeiter den erfolgreichen Abschluss der IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vorweisen müssen. Danke für diesen interessanten Artikel!

Antworten

Erla Kling

8. Juni 2022 um 21:56

Vielen Dank für diesen Beitrag über die Weiterbildung für die Sachkundeprüfung §34a. Interessant, dass in der Regel vier bis acht Wochen Vollzeit Schulung benötigt werden. Ich hatte auch erwägt, mich beruflich fortzubilden und diese Prüfung abzulegen und daher sind die Informationen hier sehr hilfreich.

Antworten

Kommentar schreiben

Die Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.
Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind mit einem * markiert.