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Energieverbrauch auf dem Prüfstand

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Energieverbrauch auf dem Prüfstand

Nach vier Jahren findet im kommenden Jahr 2019 die erste Wiederholungsprüfung für das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 statt. Seit 2015 ist die Durchführung für Unternehmen, die keine kleinen oder mittelständischen Unternehmen (KMU) sind, gesetzlich verpflichtend.

„Mithilfe des Energieaudits können Unternehmen Potenziale für einen effizienten Energieeinsatz erkennen. So können Ressourcen eingespart und Emissionen verringert werden. Das wirkt sich wiederum positiv auf die Kosten aus und trägt zum Umweltschutz bei“, erklärt Erdal Sancar, Niederlassungsleiter Anlagen- und Energiemanagement bei Piepenbrock. Dafür analysiert und ermittelt ein qualifizierter und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zugelassener Auditor des Gebäudedienstleisters den aktuellen Stand des Energieverbrauchs im Unternehmen. In einem der nachfolgenden Schritte werden konkrete Maßnahmen durch Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen monetär bewertet.

Dadurch können Unternehmen beurteilen, welche Investitionen sich in welchem Zeitraum amortisieren. Der Auditprozess gliedert sich in sieben Abschnitte – vom einleitenden Kontakt und der Auftaktbesprechung über die Datenerfassung, den Außeneinsatz und die Analyse bis zum Berichtswesen sowie der abschließenden Besprechung. „Wir führen das komplette Energieaudit vom ersten bis zum letzten Schritt aus eigener Hand durch. Auch im Anschluss an die Überprüfung stehen wir unseren Kunden bei Fragen jederzeit zur Verfügung“, so Erdal Sancar. Dazu verfügt Piepenbrock über zugelassene Auditoren, die Energieaudits nach DIN EN 16 247-1 und interne Audits nach ISO 50 001 durchführen.

Energieeffizienz gesetzlich vorgeschrieben

Seit 2015 verpflichtet das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) deutsche Nicht-KMU oder Unternehmen, die mehr als 50 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften und eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro oder mehr als 250 Mitarbeiter aufweisen, ein Energieaudit durchzuführen.

Ausnahmen sind Unternehmen, die ein nach DIN EN ISO 50001 zertifiziertes Energiemanagementsystem, ein Umweltmanagementsystem nach EMAS aufweisen, das mindestens 90 Prozent des Energieverbrauchs im Unternehmen abdeckt. Dieses Gesetz soll dazu beitragen, die Energieeffizienz- und Klimaschutzziele der Europäischen Union zu erreichen.

Ist Ihr Unternehmen zum Energieaudit verpflichtet? Jetzt überprüfen!

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