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Heute schon an den Winterdienst gedacht?

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Winterdienst von Piepenbrock

Schnee und Glätte auf dem Betriebsgelände können zu gefährlichen Situationen führen - diesen vorzubeugen, liegt in der Verantwortung des Grundstückseigentümers. Seine Aufgabe: die Immobilie gefahrlos zugänglich machen, sonst drohen Schadensersatzansprüche oder Bußgelder. Umso wichtiger ist es, sich beim Thema Winterdienst gut aufzustellen. Worauf dabei zu achten ist? Das verrät Ihnen Thomas Brands, Piepenbrock Niederlassungsleiter Winterdienst, im folgenden Interview. Er weiß, warum vor allem die rechtzeitige Planung so wichtig ist und wie ein professioneller Dienstleister Eigentümer dabei unterstützen kann, ihrer Verantwortung nachzukommen.

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten beim Winterdienst und wann beginnt die Räum- und Streupflicht?

Die Verkehrssicherungspflicht steht hier im Vordergrund. Das bedeutet, wer eine Fläche dem allgemeinen Verkehr eröffnet, muss diese verkehrssicher halten. Wenn es schneit oder die Wege glatt sind, bin ich als Grundstückseigentümer für das Räumen und Streuen verantwortlich. Missachte ich diese Pflicht und eine Person stürzt auf meinem Gelände, kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen. Die jeweiligen Kommunen übertragen in der Regel die verkehrssichere Reinigung für öffentliche Teil-Bereiche, wie Gehwege, auf die jeweils angrenzenden Grundstückseigentümer. Hier ist ein Blick in die kommunale Satzung wichtig: Bis zu welcher Breite und Länge müssen angrenzende Gehwege geräumt und gestreut werden? Wie oft am Tag muss dies geschehen?

In welchen Zeiträumen müssen die Flächen verkehrssicher sein? Und welche Streumittel sind erlaubt? Jede Kommune hat auf diese Fragen ihre eigenen Antworten beziehungsweise Vorschriften. Manche legen eine Räum- und Streupflicht von morgens sieben bis abends zwanzig Uhr fest. Benachbarte Kommunen verfahren wiederum anders. Für Unternehmen spielen zudem die Geschäftszeiten eine wichtige Rolle: Während der gesamten Betriebszeit muss der Eigentümer einen verkehrssicheren Zugang zur Fläche ermöglichen. So muss ein Spielkasino zum Beispiel rund um die Uhr sicherstellen, dass seine Parkplätze und Zugänge frei von Gefahren sind.

Wo überall muss geräumt und gestreut werden?

Zunächst müssen sich Unternehmen um die Geh- und Zuwege kümmern, damit sich alle Personen auf dem Gelände unfallfrei fortbewegen können. Darüber hinaus soll der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden. Wenn Gabelstapler nicht durch die Schneemassen kommen, die Reifen von Transportfahrzeugen bei Glätte durchdrehen oder ein LKW nicht zum Warenausgang gelangt, sind Produktionsstillstände und Auslieferungsverzögerungen die Folge. Dementsprechend ist das natürlich eine individuelle Frage, die jeder Unternehmer für sich selbst beantworten muss.

Es geht an dieser Stelle nicht nur um die rechtliche Komponente, sondern vielmehr um den notwendigen Bedarf an Winterdienstleistungen für den laufenden Geschäftsbetrieb. Unter Umständen sind Unternehmen auch dazu gezwungen, Gebäude vor Schäden zu schützen. So muss bei Flachdächern sichergestellt sein, dass ab einer bestimmten Schneehöhe geräumt wird. Durch eine mit Schnee zugeschobene Fassade gelangt Feuchtigkeit ins Mauerwerk und kann zu langfristigen Gebäudemängeln führen. Aus diesem Grund lagert man Schneemassen auf freiliegendem Gelände oder transportiert sie zu entsprechenden Schneeablageflächen, die von der Kommune gestellt werden.

Wer ist verantwortlich für den Winterdienst und haftet, wenn nicht korrekt geräumt und gestreut wurde?

Grundsätzlich ist es so, dass sich der Geschädigte nach einem Unfall zunächst an den Grundstückseigentümer wendet. Denn dieser ist für ein gefahrloses Betreten des Geländes verantwortlich. Hat er die Verkehrssicherungspflicht allerdings an einen Winterdienstleister vertraglich übergeben, haftet dieser für den Schaden. Die Versicherungen der beiden Parteien kommen hier ins Spiel und überprüfen den Sachverhalt.

Schadensersatzansprüche des Geschädigten sowie gegebenenfalls Ordnungs- und Bußgelder sind die Folge. Der Verantwortliche kann darüber hinaus auch bei anderen Vergehen, wie zum Beispiel durch Einsatz eines unerlaubten Streumittels von der Kommune zur Rechenschaft gezogen werden. Der Winterdienst muss demnach sorgfältig durchgeführt und die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Was kostet der Winterdienst und wie berechnet man ihn?

Winterdienst ist grundsätzlich ein regionales Geschäft. Die Preise richten sich nach verschiedenen Parametern. Ein Großteil hängt von der Dienstleisterstruktur ab. Gibt es viele oder wenige Anbieter in der Region? Die Anzahl der Dienstleister bestimmt, wie ausgeprägt der Wettbewerb zwischen den einzelnen Anbietern ist. Und somit variiert auch der Preis. Die Größe und Art der Flächen sind weitere Aspekte. Für ein großes Produktionsgelände wird mehr Zeit benötigt als für die Außenflächen einer Schule. Muss ich 1 000 Quadratmeter Treppenstufen oder einen ebenerdigen Bereich räumen? Die Höhenlage bestimmt zudem die Einsatzhäufigkeit. Je höher die Region liegt, desto eher fällt Schnee. Auch der Auftragszeitpunkt wirkt sich auf die Kosten aus.

Beauftrage ich einen Winterdienstleister erst im Oktober, muss ich mit höheren Maschinen- und Personalkosten rechnen, da zusätzliche Ressourcen erforderlich sind. Bereits im Frühjahr sollten sich Unternehmen über die Organisation ihres Winterdienstes Gedanken machen. Aber auch individuelle Anforderungen wie Sondermaschinen und -streustoffe, kurze Reaktionszeiten oder ein 24-Stunden-Dienst sind ausschlaggebend für den Preis. Betriebe sollten ihren Bedarf kennen, um ein passendes Kostenmodell zu wählen. Schließe ich eine Saisonpauschale ab, in der alle Leistungen vereinbart sind, oder zahle ich je Räum- und Streueinsatz? Mischmodelle sind natürlich auch möglich, um die bestmögliche Lösung für die Unternehmen zu finden.

Warum brauche ich einen professionellen Winterdienst und was muss ich dabei beachten?

Das ist ganz einfach zu beantworten: Professionelle Winterdienstleister kennen sich in der Branche bestens aus, haben die notwendigen Ressourcen und übernehmen die Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht. Unternehmen können sich auf ihre internen Prozesse und Aufgaben konzentrieren und nutzen ihre Kapazitäten, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Es geht hierbei aber auch um eine wirtschaftliche Frage: Lohnt es sich, Winterdienstmaschinen anzuschaffen und Personal rund um die Uhr selbst vorzuhalten? Für viele Unternehmen ist dies keine Option. Dann kommt ein professioneller Anbieter wie Piepenbrock ins Spiel. Wir wissen wie Räum- und Streudienste durchgeführt werden müssen. Dabei setzen wir auf eine umfangreiche Beratung unserer Kunden anhand ausführlicher Checklisten, um Winterdienste bestmöglich zu organisieren.

Wir ermitteln für Unternehmen den Umfang des Winterdienstes und erarbeiten daraus ein bedarfsgerechtes Konzept. Unsere Winterdienstzentrale ist in den Wintermonaten bei Fragen und Aufträgen rund um die Uhr erreichbar. Wir haben ein bundesweites Netzwerk und können somit auch Großkunden mit mehreren Filialen deutschlandweit betreuen. Vor Ort sind gut ausgebildete Profis am Werk. Die Planungen für die neue Wintersaison laufen aktuell auf Hochtouren. Ich kann nur jedem Unternehmen raten, sich genau jetzt mit dem Thema zu beschäftigen, um böse Überraschungen im Winter zu vermeiden.

Sie möchten für den nächsten Winter gut aufgestellt sein? Dann nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf und erhalten Sie ein individuelles Angebot.

2 Kommentare

Christine

17. August 2022 um 8:28

Dass der Einsatz von Sondermaschinen für den Preis des Winterdienstes wichtig sind, habe ich im vergangenen Januar selbst erlebt. Es ist absolut beeindruckend, was man mit solchen individuellen Geräten anfangen kann. Meinem Geldbeutel hat das allerdings nicht so gut gefallen.

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Paul Trabb

6. Januar 2023 um 14:41

In meiner Firma brauchen wir auch einen Winterdienst. Ich denke nicht, dass es sich lohnt eine Winterdienstmaschine anzuschaffen und Personal rund um die Uhr selbst vorzuhalten. Deshalb werde ich mal nach einem Winterdienst für große Firmen gucken.

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