Downloadbereich Reverse-Charge Gebäudereinigung - § 13B UStG

Übersicht Nachunternehmermanagement

Ausschließlich auf dieser Seite stellen wir Ihnen die Gebäudereinigerbescheinigungen für das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft, Nettofakturierung) zum Download bereit.

Abhängig von der erbrachten Leistung sowie unserer Eigenschaft als Auftraggeber beziehungsweise Leistungsempfänger als Gebäudereiniger bitten wir darum, die Umkehr der Steuerschuldnerschaft zu beachten.

Bescheinigungen für die Bauleistungen liegen aktuell nicht vor und somit auch kein Reverse-Charge Verfahren.

Bei Fragen, wie Sie das sogenannte Reverse-Charge-Verfahrens anwenden, wenden Sie sich bitte ausschließlich an den für Sie zuständigen Steuerberater. Wir geben keine Auskünfte zu Fragen rund um das Thema Steuer oder Fakturierung.

Weitere Informationen erhalten Sie zudem auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums oder alternativ, wenn Sie Begriffe wie Reverse-Charge oder Umsatzsteuer §13b in Ihre Suchmaschine eingeben.

Vorgehen für Sie als Nachunternehmer:
Bitte prüfen Sie, ob die für Sie zuständige Piepenbrock-Niederlassung als Gebäudereiniger tätig ist. Dazu ermitteln Sie die dreistellige Niederlassungsnummer Ihres Vertragspartners – entweder über Ihre Bestellung oder Sie kontaktieren Ihren zuständigen Ansprechpartner vor Ort.

Mit der Niederlassungsnummer können Sie die benötigte Bescheinigung in der Liste, die Sie unten finden, abrufen (Nutzen Sie dazu die Suchfunktion STRG+F Ihres Browsers und geben Sie die Kombination aus NL und der Nummer mit Unterstrich ein, zum Beispiel: NL_111 – NL_149).

Sie können auch die Sortierung über den Niederlassungsort nutzen. Wählen Sie einfach den entsprechenden Anfangsbuchstaben Ihrer zuständigen Piepenbrock-Niederlassung aus.

Wichtige Anmerkungen:

  • Gegebenenfalls finden Sie die für Sie zuständige Niederlassungsnummer nicht unter den Bescheinigungen. Dann ist die Piepenbrock-Niederlassung nicht als Gebäudereiniger tätig.
  • Die Anschrift in den Bescheinigungen ist unter Umständen nicht identisch mit der Anschrift Ihrer Piepenbrock-Niederlassung. Das ist aber richtig, da die Bescheinigungen der Finanzämter auf den Sitz der Gesellschaft und nicht auf die Anschrift unseres Niederlassungsbüros ausgestellt sind.

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