Referenzen, die sich sehen lassen können
Auf Baustellen und in Werkstätten, im Stahlbau und Maschinenbau oder bei der Herstellung von Großgeräten, Brückenteilen und Rohren – Schweißgeräte sind in verschiedenen Sparten im Einsatz. Dafür immer notwendig: elektrischer Strom. Sonst funktioniert es nicht. Die Arbeit mit Strom ist aber auch gefährlich. Um die Sicherheit im Umgang mit Lichtbogenschweißgeräten zu erhöhen, sind Unternehmen verpflichtet, regelmäßig eine Prüfung von Schweißgeräten durchführen zu lassen – von Experten wie uns. Wir prüfen Ihre Schweißgeräte zuverlässig nach VDE 0544-4 in ganz Deutschland.
Sorgen Sie mit uns für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und erfüllen Sie die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Nehmen Sie dafür jetzt Kontakt zu uns auf!
Wer bei uns die Prüfung von Lichtbogenschweißgeräten übernimmt, ist nach der VDE 0544-4speziell dafür ausgebildet. Den entsprechenden Nachweis zeigen wir Ihnen gerne.
Wer bei uns die Prüfung von Lichtbogenschweißgeräten übernimmt, ist nach der VDE 0544-4speziell dafür ausgebildet. Den entsprechenden Nachweis zeigen wir Ihnen gerne.
Wie die Prüfungen vorzunehmen und zu dokumentieren sind, ist vorgeschrieben. Daran halten wir uns. Wir erfassen Ihre Betriebsmittel per Barcode, inventarisieren sie und hinterlegen die Prüfprotokolle samt Ergebnisse in einer Datenbank. Eine saubere…
Wie die Prüfungen vorzunehmen und zu dokumentieren sind, ist vorgeschrieben. Daran halten wir uns. Wir erfassen Ihre Betriebsmittel per Barcode, inventarisieren sie und hinterlegen die Prüfprotokolle samt Ergebnisse in einer Datenbank. Eine saubere Prüfung und rechtssichere Dokumentation ist Ihnen so sicher.
Unsere Mitarbeiter sind in ganz Deutschland für Sie im Einsatz. Mit ihren mobilen Prüfwagen kommen sie direkt zu Ihnen. Flexibel planen wir mit Ihnen den Zeitpunkt und das genaue Vorgehen. So, dass es für Sie am besten passt.
Unsere Mitarbeiter sind in ganz Deutschland für Sie im Einsatz. Mit ihren mobilen Prüfwagen kommen sie direkt zu Ihnen. Flexibel planen wir mit Ihnen den Zeitpunkt und das genaue Vorgehen. So, dass es für Sie am besten passt.
Betriebsmittelprüfung nach DGUV V3 verständlich erklärt: Unser kostenloses Whitepaper zeigt Ihnen, welche Betriebsmittel geprüft werden müssen, wer verantwortlich ist und wie Prüffristen festgelegt werden. Dazu erhalten Sie einen kompakten Überblick zu Prüfprozess und Dokumentation sowie Praxistipps und eine Checkliste für die Beauftragung.
Erst wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch. Das schaffen wir nur gemeinsam. Wie wir das umsetzen? Das zeigen wir Ihnen mit einem Blick hinter die Kulissen. Machen Sie sich ein eigenes Bild von unserer Arbeit bei den Kunden vor Ort. Lesen Sie einfach unsere Erfolgsgeschichten!
Schweißen ist nicht gleich Schweißen. Die Methoden sind vielfältig, die Anforderungen an die Schweißgeräteprüfung genauso. Ob Geräte zum Lichtbogenhandschweißen, Plasmaschweißen, Metallschutzgasschweißen (MIG/MAG), Unterpulverschweißen oder Wolframschutzgasschweißen (Wolfram-Inert-Gas-Verfahren/WIG) – wir prüfen sie alle gemäß VDE 0544-4 und gehen dabei so vor:
Sind wir mit den Prüfungen durch, dokumentieren wir alle Ergebnisse. Die Prüfprotokolle der Schweißgeräte erhalten Sie dann von uns – als Nachweis über die rechtssichere Schweißgeräteprüfung.
Um Material zu verschweißen, muss es zunächst schmelzen. Die nötige Wärme erzeugen Lichtbogenschweißgeräte mit elektrischer Energie. Dafür erforderlich: Strom. Und mit Strom sind Gefahren verbunden. Fehlerhafte Schweißgeräte bedeuten zum Beispiel erhöhte Gefahr für Brände und Unfälle. Einwandfreie Schweißgeräte dagegen erhöhte Arbeitssicherheit. Die erreichen Sie, wenn Sie Ihre Schweißgeräte prüfen lassen – regelmäßig nach VDE 0544-4 und von Experten. Wir unterstützen Sie dabei. Unsere ausgebildeten Elektriker untersuchen Ihre Geräte fachgerecht und dokumentieren den einwandfreien Zustand. Sachschäden oder Mitarbeiter-Unfälle haben sich damit für Sie erledigt – zum Glück! Holen Sie dafür jetzt ein kostenloses Angebot von uns ein!
Eine Sichtprüfung soll mindestens vierteljährlich stattfinden, die komplette Prüfung der Schweißgeräte mindestens alle zwölf Monate durch einen ausgebildeten Prüftechniker.
Laut § 2 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung darf das nur eine „qualifizierte Person“. Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1203 konkretisiert das und stellt folgende Anforderungen. Die Person muss
Kurz gesagt: Die Prüfungen darf nur ein ausgebildeter Elektriker durchführen. „Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP)“ dürfen es nur, wenn ein qualifizierter Elektriker dabei ist.
„Gesperrt – Prüfung nicht bestanden“ heißt es auf dem Aufkleber für defekte Lichtbogenschweißgeräte. Die Geräte sortieren Sie am besten sofort aus. Nur dann können sie keinen Schaden mehr anrichten. Auf Wunsch erledigen wir das für Sie.
Heißt es dagegen für Ihre Schweißgeräte, Prüfung bestanden, erhalten sie ein Prüfsiegel mit dem Datum der nächsten Untersuchung.
Bei uns erhalten Sie sämtliche Dienstleistungen rund um die Betriebsmittelprüfung:
DGUV V3 Prüfung
VDE-Prüfung
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel
Prüfung elektrischer Anlagen
Prüfung elektrischer Maschinen
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!
Kontakt aufnehmen
Sie erreichen uns schnell und unkompliziert online über unser Kontaktformular, den Angebotsfunnel oder die Rückrufvereinbarung.
Beratung und Begehung
Gemeinsam besichtigen wir Ihre Flächen und besprechen Ihre Wünsche.
Individuelles Angebot
Wir erstellen ein maßgeschneidertes Angebot, das zu Ihren Anforderungen passt.
Beauftragung und Start
Nach Vertragsabschluss beginnen wir zuverlässig mit den vereinbarten Leistungen.
Unsere Dienstleistungen sind nicht alles. Wir haben noch mehr zu bieten. Ob Fachbeiträge, nachhaltige Aktionen, Tipps oder Mitarbeiter-Geschichten – in unserem Blog erhalten Sie spannende Einblicke in unsere Piepenbrock Welt. Schauen Sie mal rein!