Piepenbrock fordert IG BAU zur Rückkehr an den Verhandlungstisch auf

16.10.2019, Osnabrück

Unternehmen weist Vorwürfe der Gewerkschaft zurück

Im Konflikt um den Rahmentarifvertrag im Gebäudereiniger-Handwerk fordert Piepenbrock die Arbeitnehmerseite zur Rückkehr an den Verhandlungstisch auf. Verhandlungspartner auf Arbeitgeberseite ist der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV). Die Industriegewerkschaft IG BAU setzt unterdessen auf Streiks und Demonstrationen, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Die aktuellen Tarifverhandlungen zwischen IG BAU und BIV befassen sich ausschließlich mit den Bedingungen des Rahmentarifvertrags (RTV). Der Lohntarifvertrag, der 2017 verabschiedet wurde, behält unabhängig davon seine Gültigkeit. Die Tariflöhne der Lohngruppe 1 im Gebäudereiniger-Handwerk von aktuell 10,56 Euro in Westdeutschland und 10,05 Euro in Ostdeutschland werden den Beschäftigten nach wie vor bezahlt. Auch der Lohnanstieg auf 10,80 Euro bis Ende 2020 und die damit verbundene Lohnangleichung zwischen West- und Ostdeutschland bleiben von der Kündigung des Rahmentarifvertrags unberührt.

Der Rahmentarifvertrag regelt beispielsweise Urlaubsansprüche, Arbeitszeiten und Zuschläge für Nacht- und Mehrarbeit oder den Dienst an Sonn- und Feiertagen. Das Bundesarbeitsgericht urteilte im Dezember 2018, dass Mehrarbeitszuschläge in Höhe von 25 Prozent sowohl Voll- als auch Teilzeitbeschäftigten zustehen. Der bis dato geltende RTV sah diese Zuschläge nur für Vollzeitbeschäftigte vor und stand daher in direktem Konflikt zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Eine Kündigung des bestehenden RTV seitens des BIV, verbunden mit Verhandlungen zu einer neuen, rechtssicheren Übereinkunft, waren daher unumgänglich. Beide Tarifpartner einte damals und eint heute die Überzeugung, dass die Branche faire, rechtssichere und allgemeinverbindliche Regelungen braucht, die zum Teil weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Leistungen garantieren. Als Mitgliedsunternehmen des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks setzt sich Piepenbrock dafür ein, dass zeitnah ein neuer Rahmentarifvertrag geschlossen wird.

Piepenbrock weist Vorwürfe zurück

Dennoch warf die IG BAU der Piepenbrock Unternehmensgruppe vor, Arbeitsverträge zum Nachteil der Arbeitnehmer zu ändern, sprach in einer Pressemitteilung gar vom „Schröpfen von Arbeitnehmern“. Diese Vorwürfe weist Piepenbrock entschieden zurück. Das Unternehmen hält sich bei der Gestaltung seiner Arbeitsverträge an geltendes Recht. Bestehende Arbeitsverträge wurden und werden nicht verändert. Da der Rahmentarifvertrag seit dem 1. August 2019 nicht mehr gilt, fehlt eine rahmentarifvertragliche Grundlage für neue Arbeitsverträge. Somit kommen als Grundlage für die Arbeitsbedingungen – im Gegensatz zum weiterhin tariflich geregelten Lohn – lediglich individuelle Vereinbarungen oder die gesetzlichen Vorschriften infrage. Für bestehende und über den 31. Juli 2019 hinaus laufende Arbeitsverträge wendet Piepenbrock aufgrund der Nachwirkung des gekündigten Rahmentarifvertrags weiterhin die tarifvertraglichen Regelungen an. Arbeitsverhältnisse, die seit der Kündigung des Rahmentarifvertrages begonnen wurden, basieren ab dem 1. August 2019 auf Arbeitsverträgen mit gesetzlich geregelter Grundlage. Diese neuen Arbeitsverträge werden allen Arbeitnehmern der Gebäudereiniger-Branche angeboten, die seit der Kündigung des Rahmentarifvertrages ein Arbeitsverhältnis bei Piepenbrock begonnen haben. Piepenbrock hofft, dass die Tarifvertragsparteien zeitnah einen neuen Rahmentarifvertrag schließen werden. Bei Erklärung seiner Allgemeinverbindlichkeit gilt dieser Tarifvertrag dann wieder ausnahmslos für alle Beschäftigten in der Reinigungsbranche.

„Ein allgemeinverbindlicher Rahmentarifvertrag ist unser klares Ziel“, macht Arnulf Piepenbrock, Geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensgruppe, deutlich. Der BIV hat der Gewerkschaft bereits ein Angebot unterbreitet, das einen sogenannten Belastungszuschlag von 25 Prozent ab der achten Arbeitsstunde am Tag vorsieht. Dieser würde gleichermaßen für Voll- und Teilzeitbeschäftigte gelten. Auch Gesprächen zu einem „Weihnachtsgeld“, beziehungsweise einem 13. Monatsgehalt, verschließe man sich nicht. Dieses sei aber wiederrum Teil des Lohntarifvertrages und damit Bestandteil der im kommenden Jahr startenden Lohntarifverhandlungen.

Newsletter

Immer einen Schritt voraus – Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an