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Reform der Prüfpflicht: mehr Eigenverantwortung, kein Freibrief

09.09.2026, Osnabrück

Sebastian Sommer über Anpassungen bei Elektroprüfung

Sebastian Sommer, Niederlassungsleiter Prüfservice bei der Piepenbrock Unternehmensgruppe, kommentiert die Pläne der Bundesregierung zum Bürokratieabbau bei Elektroprüfungen. Er erläutert, warum Unternehmen die aktuelle Übergangsphase bereits heute aktiv nutzen sollten – und wovor er in diesem Zusammenhang ausdrücklich warnt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung gebeten, die Prüfpflichten für elektrische Anlagen und Betriebsmittel zu überarbeiten. Sie sollen stärker an der tatsächlichen Gefährdung ausgerichtet werden. Für Sommer ist das kein grundlegend neuer Ansatz, sondern die Bestätigung eines Prinzips, das im Regelwerk längst angelegt ist: „Schon heute können Unternehmen ihre Prüfintervalle bedarfsgerecht festlegen. Grundlage ist eine fundierte Beurteilung der Gefährdungen. Dabei beziehen sie ein, wie ein Arbeitsmittel genutzt wird, in welcher Umgebung es eingesetzt wird, wie stark es beansprucht wird und was frühere Prüfungen ergeben haben. Die angekündigte Reform soll diesen Ansatz künftig noch stärker in den Vordergrund rücken: Sie erfindet ihn nicht neu.“

Mehr Verantwortung für Unternehmen

Mit der geplanten Überarbeitung rückt aus Sommers Sicht vor allem die bereits heute bestehende Eigenverantwortung der Betriebe stärker in den Mittelpunkt: „Unternehmen müssen sich künftig noch genauer mit ihrer eigenen Gefährdungsbeurteilung auseinandersetzen, statt sich auf pauschale Richtwerte zu verlassen. Wer seine Prüfintervalle fachlich fundiert festlegt und nachvollziehbar dokumentiert, kann in geeigneten Fällen nicht nur längere Prüffristen festlegen. Er reduziert dabei auch Prüfaufwand und Kosten, ohne bei der Sicherheit Kompromisse einzugehen." Gleichzeitig warnt Sommer vor voreiligen Schlüssen: „Wenn öffentlich der Eindruck entsteht, die Prüfpflicht werde grundsätzlich gelockert oder gar abgeschafft, besteht die Gefahr, dass Unternehmen fällige Prüfungen aufschieben oder ganz aussetzen. Das wäre ein Fehler mit ernsten Folgen: Die bestehenden Vorschriften gelten unverändert fort. Der Arbeitgeber bleibt für eine ordnungsgemäße Organisation der elektrischen Sicherheit und der erforderlichen Prüfungen verantwortlich."

Fachkundige Unterstützung schafft Sicherheit

„In diesen Fällen ist fachkundige externe Unterstützung häufig der verantwortungsvollste Weg“, sagt Sommer. „Eine Verantwortliche Elektrofachkraft kann beispielsweise die elektrotechnische Organisation fachlich begleiten oder Fachverantwortung für den elektrotechnischen Bereich übernehmen. Dazu gehört insbesondere, Gefährdungen fachlich zu bewerten, geeignete Prüfstrategien abzuleiten und die erforderlichen Prüfungen durch entsprechend qualifizierte Personen zu organisieren. Entscheidend ist: Prüfintervalle dürfen nicht willkürlich festgelegt werden, sondern müssen fachlich nachvollziehbar und belastbar hergeleitet sein.“

Wer jetzt handelt, hat einen Vorsprung

Ein verbindlicher Zeitpunkt für das Inkrafttreten der neuen Vorschriften steht laut Sommer weiterhin nicht fest. Genau das sollte Unternehmen aber nicht zum Abwarten verleiten: „Wer seine Gefährdungsbeurteilung schon jetzt überprüft und Prüfintervalle fachlich nachvollziehbar festlegt, ist auf mögliche Veränderungen gut vorbereitet. Doch nicht nur das: Unternehmen können schon nach heutiger Rechtslage vorhandene Spielräume nutzen. Und zwar dort, wo die tatsächliche Gefährdung es zulässt."

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