
Die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3) gibt es seit 1979. Diese verpflichtet seit über 40 Jahren Unternehmen zur BGV A3 Prüfung. Elektrische Einzelgeräte und ganze elektrische Anlagen müssen sie demnach regelmäßig kontrollieren lassen. So wird sichergestellt, dass alles richtig – und sicher funktioniert. Um die Vorschriften im Arbeitsschutz zu verschlanken, legten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ihre Unfallverhütungsvorschriften zum 1. Mai 2014 zusammen.
Inhaltlich blieb alles beim Alten, nur der Name änderte sich: die neue Bezeichnung von BGV A3 lautet DGUV V3. Egal, ob BGV A3 Prüfung oder DGUV V3 Prüfung: Immer prüfen ausgebildete Fachkräfte elektrische Betriebsmittel und Anlagen nach den gleichen Vorgaben. Erfahren Sie mehr zu unserem Prüfservice nach DGUV V3.
Hinweis: Die Piepenbrock Unternehmensgruppe garantiert nicht, dass die vorliegenden Informationen vollständig, aktuell und unzweifelhaft richtig sind.