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Definition Luftsicherheitsgesetz

Das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ist ein deutsches Gesetz, das Sicherheitsmaßnahmen für den zivilen Luftverkehr regelt. In dem Gesetz sind detaillierte Vorschriften für Sicherheitskontrollen, Zugangsbeschränkungen und personelle Maßnahmen festgehalten. Ziel des Luftsicherheitsgesetzes ist es, ein Höchstmaß an Sicherheit für Passagiere, Besatzung, Luftfracht und Flughafeninfrastruktur herzustellen.

Was regelt das Luftsicherheitsgesetz?

Das Luftsicherheitsgesetz regelt alle Maßnahmen, die für einen sicheren Luftverkehr erforderlich sind. Es legt fest, wie Sicherheitskontrollen für Passagiere, Personal, Gepäck und Luftfracht aussehen müssen. Dazu gehört unter anderem auch, dass genau festgeschrieben ist, wie Gepäckstücke kontrolliert und die Zugänge zu sicherheitsrelevanten Bereichen organisiert werden müssen. Das Luftsicherheitsgesetz schreibt außerdem eine regelmäßige Sicherheitsüberprüfung des Personals vor. Durch all diese Maßnahmen sollen potenzielle Sicherheitsrisiken weitestgehend ausgeschlossen werden.  

Für wen gilt das Luftsicherheitsgesetz?

Das Luftsicherheitsgesetz gilt für alle Beteiligten des zivilen Luftverkehrs. Dazu gehören Passagiere, Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreiber, das Sicherheitspersonal, Luftfrachtunternehmen und alle anderen Akteure, die in dieser Branche tätig sind. Aber auch Lieferanten und Dienstleister, die Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen auf den Flughäfen haben, sind eingeschlossen. Sämtliche Personen und Institutionen müssen somit nach den Vorschriften des Luftsicherheitsgesetzes arbeiten. 

Wer ist für die Einhaltung des Luftsicherheitsgesetzes zuständig?

Die Verantwortung für die Einhaltung des Luftsicherheitsgesetzes liegt in erster Linie bei den Betreibern von Flughäfen und Luftfahrtunternehmen. Sie sind verpflichtet, die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen und sicherzustellen, dass alle Kontrollen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Darüber hinaus ist die Bundespolizei für die Überwachung und Durchsetzung der Luftsicherheitsvorschriften zuständig. Sie führt unter anderem stichprobenartige Überprüfungen durch und überwacht die Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen. Auch das Luftfahrtpersonal sowie die Sicherheitsdienste, die auf Flughäfen tätig sind, tragen zur Einhaltung der Vorschriften bei. 

Gemeinsam mit unserem Tochterunternehmen, dem Deutschen Schutz- und Wachdienst (DSW), kümmern wir uns um die Luftsicherheit und Einhaltung des Luftsicherheitsgesetzes.

Hinweis: Die Piepenbrock Unternehmensgruppe garantiert nicht, dass die vorliegenden Informationen vollständig, aktuell und unzweifelhaft richtig sind. 

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