Definition §7 LuftSiG

Der Paragraph 7 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) regelt die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen, die Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen an Flughäfen oder in Luftfahrtunternehmen benötigen. Das Ziel ist es, nur vertrauenswürdigen Mitarbeitern den Zugang zu sensiblen Zonen zu ermöglichen. Dadurch sollen mögliche Sicherheitsrisiken minimiert werden. Der §7 LuftSiG betrifft nicht nur Flug- und Bodenpersonal, sondern auch die Dienstleister wie Reinigungskräfte oder Caterer. 

Die Überprüfung wird gemeinsam von den Luftsicherheitsbehörden der Bundesländer, der Polizei und dem Verfassungsschutz durchgeführt. Dabei wird beispielsweise regelmäßig kontrolliert, ob bestimmte Personen Vorstrafen oder Verbindungen zu extremistischen Gruppen haben. Der §7 LuftSiG ist ein zentraler Bestandteil des bundeweiten Luftsicherheitskonzeptes.   

Erfahren Sie, wie wir das Luftsicherheitsgesetz bei unseren Dienstleistungen in der Luftsicherheit einhalten.

Hinweis: Die Piepenbrock Unternehmensgruppe garantiert nicht, dass die vorliegenden Informationen vollständig, aktuell und unzweifelhaft richtig sind. 

Sie haben weitere Themenvorschläge oder Anmerkungen?

Dann schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Jetzt Kontakt aufnehmen 

Entdecken Sie noch mehr

Die Informationen haben Ihnen weitergeholfen, Sie möchten allerdings noch mehr über uns und unsere Dienstleistungen erfahren? Das trifft sich gut, denn wir haben noch viel mehr zu bieten. Ob Fachbeiträge, nachhaltige Aktionen, Tipps oder interessante Hintergrundgeschichten – in unserem Blog erhalten Sie spannende Einblicke in unsere Piepenbrock Welt. Schauen Sie mal rein!

Rundum-Sorglos-Paket in Kaiserslautern

Rundum-Sorglos-Paket in Kaiserslautern

Dass zu einem gelungenen Facility Management Vertrauen und Verlässlichkeit unbedingt dazugehören, zeigt sehr schön das Beispiel des Gebäudes in der...

Jetzt herunterladen Zur Erfolgsgeschichte
Siemens-Industriepark: Infrastrukturelles Facility Management auf 285 000 Quadratmetern

Siemens-Industriepark: Infrastrukturelles Facility Management auf 285 000 Quadratmetern

Der Siemens-Industriepark in Karlsruhe erstreckt sich auf einer Fläche von rund 285 000 Quadratmetern und umfasst 44 Werks-, Verwaltungs- und Lagergebäude. 2005...

Zur Erfolgsgeschichte
Nachts im Globus SB-Warenhaus

Nachts im Globus SB-Warenhaus

Im Norden der Messe- und Universitätsstadt Leipzig unterhält das Einzelhandelsunternehmen Globus einen großen Marktstandort. Auf 12 500 Quadratmetern...

Zur Erfolgsgeschichte