Definition Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht besagt im Allgemeinen, dass alle Grundstückeigentümer dafür verantwortlich sind, dass öffentliche Orte oder Plätze sicher sind. Wer einen Laden betreibt oder ein Grundstück besitzt, muss dafür sorgen, dass keine Gefahren für andere Menschen oder Passanten bestehen. Das erfolgt zum Beispiel durch das Reparieren von kaputten Treppen, das Reinigen von verschütteten Flüssigkeiten oder das Aufstellen von Warnschildern in rutschigen Bereichen. Kurz gesagt geht es darum, für ein sicheres Umfeld zu sorgen, damit jeder unbeschwert seinen Weg gehen kann.

Die Vekehrssicherungspflicht betrifft alle Bereiche auf einem Grundstück, in denen potenzielle Gefahren und Risiken entstehen können. All diese Gefahrenquellen müssen von den Eigentümern regelmäßig geprüft und beseitigt werden. Dazu gehört unter anderem die Kontrolle und Instandhaltung von Bereichen, die für andere zugänglich sind. Das bedeutet: Stolperfallen auf Gehwegen müssen beseitigt oder defekte Geländer repariert werden. Aber auch eine funktionierende Beleuchtung oder das Einhalten der Schneeräumpflicht und des Streudienstes im Winter fällt unter die Verkehrssicherungspflicht. Es geht darum, proaktiv die Sicherheit für sich und andere Menschen auf einem Grundstück zu gewährleisten.
Wen trifft die Verkehrssicherungspflicht?
Von der Verkehrssicherungspflicht sind alle Grundstückseigentümer oder Betreiber betroffen. Sie gilt demnach sowohl für die Betreiber von Geschäften, als auch für Besitzer eines Privathauses, das für andere zugänglich ist. Im Grunde zählt: Jeder, der die Kontrolle über einen Ort besitzt, hat die Pflicht sicherzustellen, dass keine Gefahren und Risiken bestehen. Somit liegt die Verkehrssicherungspflicht in erster Linie immer beim Eigentümer eines Grundstücks. Allerdings können Vermieter die Pflicht auf ihre Mieter übertragen. Dann muss dies aber im Mietvertrag und der Hausordnung vermerkt sein.

Wer haftet bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht?
Wird jemand aufgrund mangelnder Sorgfalt oder sogar Fahrlässigkeit verletzt, so haftet dafür immer der Grundstückseigentümer. Letztlich kann dieser aber nur verantwortlich gemacht werden, wenn es eindeutige Anzeichen dafür gibt, dass der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt hat. Dies kann zu einer Schadenersatzforderung führen. Für einen solchen Fall wird häufig eine entsprechende Versicherung abgeschlossen.
Hinweis: Die Piepenbrock Unternehmensgruppe garantiert nicht, dass die vorliegenden Informationen vollständig, aktuell und unzweifelhaft richtig sind.
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