Definition Winterdienst und Räumdienst
Der Winterdienst bezeichnet spezielle Maßnahmen, die ergriffen werden, um öffentliche Verkehrswege, Straßen, Plätze und Gehwege von Schnee und Eis zu befreien. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Menschen auch bei winterlichen Wetterbedingungen mobil bleiben. Der Winterdienst umfasst mehrere wichtige Aspekte wie das Räumen von Schnee, den Einsatz von Streusalz, Sand oder anderen Matieralien und das Abtauen von gefrorenem Schnee und Eis. Mit einem umfassenden Winterdienst oder auch Räumdienst werden Unfälle und Verletzungen vermieden und die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht. Dabei werden unterschiedliche Hiflsmittel eingesetzt: So nutzen professionelle Dienstleister spezielle Ausrüstung, um auch bei starkem Schneefall reagieren zu können. Dazu zählen unter anderem Schneepflüge und große Streufahrzeuge.

Der Winterdienst und Räumdienst wird in der Regel von verschiedenen Partien übernommen. Dabei wird zwischen öffentlichen Einrichtungen und privaten Grundstücken unterschieden. In vielen Städten und Gemeinden sind die örtlichen Behörden dafür verantwortlich, den Räumdienst für öffentliche Straßen, Gehwege und Plätze durchzuführen. Private Eigentümer sind derweil selbst dafür verantwortlich, dass die Gehwege an ihrem Grundstück von Schnee und Eis befreit werden - das kann auch mehrmals am Tag der Fall sein. Diese Vorschriften werden allerdings von jeder Gemeinde individuell gestaltet. Deshalb ist es wichtig, sich stets vor Ort zu informieren.
Wer zahlt den Winterdienst?
Die Kosten für den Winterdienst können vom Vermieter im Rahmen der Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Das spielt vor allem dann eine Rolle, wenn ein externer Dienstleister mit dem Räumen von Eis und Schnee beauftragt wird. Nicht selten sind aber auch die Mieter dafür verantwortlich. Dann wird in der Regel ein entsprechender Mietnachlass gewährt. Doch müssen die Mieter auch für die Kosten von Schneeschaufeln und Streumitteln aufkommen? Diese Frage sollte im Mietvertrag geklärt sein, denn: Eine gesetzliche Regel gibt es hier nicht.

Wer haftet, wenn der Winterdienst nicht räumt?
Wer ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung besitzt, muss dafür sorgen, dass die angrenzenden Wege von Schnee und Eis befreit werden. Das erhöht die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern. Doch was passiert, wenn jemand es versäumt, Schnee und Eis rechtzeitig zu beseitigen? Unter Umständen kann es dann teuer werden, denn: Wer seiner Schneeräumpflicht oder Streudienst im Winterdienst nicht nachkommt, der haftet bei einem Unfall oder einer Verletzung für mögliche finanzielle Folgen. Außerdem riskiert der Verantwortliche eine Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro verhängt werden kann.
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